Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, werden die Indikationskriterien zur Testung auf das Virus ausgeweitet.
Bislang hatten Krankenkassen die Kosten für Tests nur bei Patienten übernommen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) genannten Risikogebiet aufgehalten haben. Dazu zählen zum Beispiel die chinesische Stadt Wuhan und die italienische Region Lombardei. Ein weiteres Kriterium für die Kostenübernahme waren bisher die entsprechenden Symptome der Erkrankung.
Mit der neuen Regelung obliegt die Entscheidung den Ärzten, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht. Als Orientierungshilfe dient Ärzten das Schema des RKI zur Verdachtsabklärung (DocCheck berichtete).
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