Trotz eines bestätigten Corona-Falls beim Klinikpersonal arbeitet ein Teil der Kontaktpersonen einfach weiter. So geschehen in der Uniklinik Aachen. Gibt es dafür nachvollziehbare Gründe?
Eine Pflegekraft der Uniklinik Aachen wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. In den letzten Tagen hatte die infizierte Person Klinikdienst. Die Pflegekraft der Neonatologie hatte auf der Intensivstation mit etwa 45 Mitarbeitern Kontakt. Alle Kontakte der Person müssten sich nun eigentlich in Quarantäne begeben, wenn es nach dem Fahrplan des Robert-Koch-Instituts geht.
Tatsächlich ist genau das nicht geschehen, denn ein Teil der Personen, die in Kontakt mit dem bestätigten Corona-Patienten waren, arbeiten weiterhin im Krankenhaus. Der Grund: Der Betrieb könne andernfalls nicht aufrechthalten werden, heißt es seitens er Klinik.
„Nach den derzeit angewendeten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) würde dies bedeuten, dass diese 45 Mitarbeitenden in den kommenden 14 Tagen unter Quarantäne gestellt würden und damit die Arbeit auf der Intensivstation zum Erliegen käme“, lautet die wortwörtliche Erklärung auf der offiziellen Website der Stadt Aachen. „Von ärztlicher Seite wurde erläutert, dass ein Transport der Kinder aus der dann stillgelegten Station gefährlicher sei als der Verbleib im UKA.“
Quelle: Website der Stadt Aachen
Die derzeit geltenden Quarantäne-Vorgaben in Hinsicht auf SARS-CoV-2 sehen die Krisenstäbe problematisch: „Die bisherige Regelung kann Stationen lahmlegen, gefährdet im Blick nach vorne sogar den Betrieb ganzer Krankenhäuser und hochspezieller Versorgungsangebote als kritische Strukturen der Gesundheitsversorgung“, lautet die Erklärung der Stadt Aachen.
Die ärztliche Leitung der Uniklinik habe die Krisenstäbe darum gebeten, in ihrem Fall von der aktuellen Quarantäne-Regelung abzuweichen. Der Entschluss, Quarantäne-Regelungen teilweise zu übergehen, wurde von den Krisenstäben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gefasst. Das NRW-Gesundheitsministerium sei informiert.
Mitarbeiter ohne Symptome setzen ihre Arbeit somit fort. Des Weiteren wurde beschlossen, für entsprechend gefährdete Patientengruppen der Krankenhäuser ein Besucherstopp anzuordnen.
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