Derzeit kursiert im Raum Bremen ein Schreiben mit Informationen und Handlungsempfehlungen bezüglich der Überlebensfähigkeit des Coronavirus auf Oberflächen. Eine Pressemitteilung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) klärt nun auf, es handele sich bei diesem Schreiben nicht, wie augenscheinlich glauben gemacht werden soll, um eine eigene Veröffentlichung des BVL.
Lebensmittelläden erhalten falsches SchreibenDas BVL wurde darüber informiert, dass im Zusammenhang mit dem aktuellen Corona-Geschehen im Raum Bremen ein Schreiben an Lebensmittelläden verteilt wird, das das BVL-Logo ebenso wie das Logo der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) trägt. Dieses Schreiben stamme weder vom BVL noch von der EFSA, heißt es in der Pressemitteilung des BVL.
BVL erstattet Strafanzeige gegen UnbekanntIn dem Dokument wird unter Bezug auf eine nicht näher genannte US-Studie das Überleben des Coronavirus SARS-CoV-2 auf Oberflächen thematisiert. Zusätzlich werden Empfehlungen für Verkaufspersonal zum Umgang mit dem Virus gegeben.
Laut Pressemitteilung habe sich das BVL selbst zu diesem Thema bislang nicht geäußert, dafür aber Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Für weitere Informationen zur Übertragung des Virus über Oberflächen verweist das BVL auf das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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