Produktionsprobleme, Transportschwierigkeiten und jetzt auch noch Hamsterkäufe: Die Corona-Krise wirkt sich auf die Arzneimittelversorgung aus. Jetzt ergreift das BfArM drastische Maßnahmen.
Lieferengpässe gab es schon vor der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Jetzt spitzt sich die Lage allerdings zu. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) beobachtet bei einzelnen Apotheken eine übermäßige Bevorratung mit Arzneimitteln.
Deshalb hat die Behörde reagiert und kontingentiert nun versorgungsrelevante Arzneimittel. Sie fordert die pharmazeutischen Unternehmer und den Großhandel auf, Arzneimittel „nicht mehr über den normalen Bedarf hinaus an Apotheken zu liefern“. Das ist in der allgemeine Anordnung zu lesen, die das BfArM erlassen hat.
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Pharmazeutische Unternehmer und der Großhandel sind angewiesen worden, öffentliche Apotheken nur „auf Basis der Abgabemengen des Vorjahrs” zu beliefern. Eine Abweichung von der Regel ist nur in „begründeten Ausnahmefällen” erlaubt.
Als Begründung für den Schritt heißt es auf der Seite des Bfarm: „Aktuell kommt es bei einzelnen Marktteilnehmern verstärkt zu einer übermäßigen Bevorratung mit Arzneimitteln.“ Diese führe „in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung”.
Die Behörde bezieht sich bei ihren Maßnahmen auf eine kürzlich im Bundestag beschlossene Neuregelung im GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), wie die DAZ berichtet. Das neue Gesetz hat erst vorige Woche den Bundesrat passiert.
Mit dem Gesetz erhält das BfArM grundsätzlich mehr Möglichkeiten, aktiv gegen Arzneimittel-Lieferengpässe vorzugehen. Unter anderem darf die Behörde Maßnahmen wie etwa eine Kontingentierung anordnen.
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