In der Diskussion über Risikoberufe während der COVID-19-Pandemie wird eine Gruppe von vielen vergessen: Die Zahnärzte.
Als Zahnarzt ist die allgemein dringende Vorgabe, sich nicht ins Gesicht zu fassen, nicht einhaltbar. Einen Sicherheitsabstand von mindestens ein bis zwei Metern zu wahren, ist hier schlichtweg nicht möglich. Viel schlimmer noch: Zahnärzte fassen ihren Patienten während der Behandlung gezwungenermaßen direkt in den Mund.
Patienten sind dazu angehalten, nur im Notfall zu kommen und einige Praxen haben ihre Tätigkeit auf die Notfallversorgung heruntergefahren. Das funktioniert allerdings nicht überall. Viele Zahnärzte arbeiten weiter, weil sie müssen. Denn nur bei ausdrücklichem Verbot oder Anordnung von Quarantäne aus infektionsrechtlichen Gründen haben die Praxen Anspruch auf Entschädigung für die Schließung ihrer Praxis. Jetzt liegt ein Maßnahmenpaket der Zahnärzteschaft für die Aufrechterhaltung der Versorgung vor.
Wie besorgniserregend die aktuelle Lage für Dentalmediziner ist, macht auch das Feedback deutlich, das uns über das Portal oder Twitter erreicht. So beschreibt eine Zahnärztin, warum gerade die Arbeit im Dentalbereich ein so großes Ansteckungsrisiko mit sich bringt: „Wir sitzen bei der Behandlung mit wasserbetriebenen Geräten mitten in der womöglich virenbelasteten Aerosolwolke, die uns und unsere Mitarbeiterinnen unmittelbar gefährdet. Das Aerosol befindet sich auch dann noch in der Raumluft, wenn der Patient die Praxis längst verlassen hat. Nachfolgende Patienten können unwissentlich infiziert werden und tragen das Virus in ihre Familien. Zahnarztpraxen müssen daher als Multiplikatoren angesehen werden.“
Überall würden Masken und sonstige Schutzmittel knapper, wenn sie überhaupt noch vorhanden seien, wie aus Kommentaren hervorgeht. Wie soll man sich als zahnmedizinisches Personal vor Infektionen schützen? Glaswände zu installieren, wie es etwa in Apotheken geschieht, funktioniert in der Praxis allenfalls vorn am Tresen, nicht aber während einer Behandlung, das ist klar.
Viele Zahnärzte würden ihre Praxis deshalb gerne schließen. „Ich bin als Zahnarzt ein sogenannter Superspreader des Virus“, erzählt ein junger Zahnarzt auf Twitter. „Ich darf meine Praxis momentan offiziell (noch?) nicht schließen. Ich ziehe ab heute in die Wohnung über meiner Praxis, damit ich meine Familie (3x mal Risikogruppe) zuhause nicht anstecke.“ Einige Zahnärzte schließen mittlerweile eigenmächtig ihre Praxen, um ihre Mitarbeiter und ebenso ihre Patienten zu schützen.
Vor wenigen Tagen gab es erstmals eine Pressemitteilung, in der Maßnahmen während der Pandemie angekündigt wurden. Das Paket wurde gemeinsam beschlossen von der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen). Man stehe mit dem Bundesgesundheitsministerium in Kontakt und suche nach Lösungen.
Die zentralen Punkte des Maßnahmenpakets lauten:
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