Für medizinisches Personal gelten seit kurzem neue Regeln: Das Robert Koch-Institut hat die Quarantäne-Empfehlung gelockert.
Die anhaltende Corona-Krise verlangt dem medizinischen Personal einiges ab. Immer wieder gilt es bei engem Kontakt mit COVID-19-Infizierten neu zu entscheiden: Rückzug in die Quarantäne oder Aufrechterhaltung der Patientenversorgung? Ein schmaler Grat, der viele verunsichert. Die Patientenzahlen steigen, während das Personal in Quarantäne sitzt. Das kann nicht funktionieren.
Jetzt hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Quarantäne-Empfehlung für medizinisches Personal gelockert, um die Balance zwischen Praktikabilität und Patientenschutz wahren zu können. Dies teilte RKI-Präsident Lothar H. Wieler in einer Pressekonferenz des RKI am vergangenen Montag mit. Das RKI betont, dass diese Handlungsoption zum Management von Kontaktpersonen ausschließlich im Falle relevanter Personalmangel zum Tragen kommen solle, wenn etwa eine adäquate Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet sei und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung ausgeschöpft seien.
So sieht die Auflockerung der Quarantäne aus:
Medizinisches Personal, das einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt war, z.B. durch den ungeschützten Kontakt mit Sekreten oder Aerosolen einer an COVID-19 erkrankten Person, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Diese kann jedoch auf 7 Tage reduziert werden. Zeigt die Kontaktperson im Anschluss keinerlei Symptome, kann sie die Arbeit mit Mund-Nasen-Schutz wieder aufnehmen. In Einzelfällen ist ebenso eine Versorgung ausschließlich von COVID-19-Patienten möglich.
Eine Person, die einem begrenzten Expositionsrisiko ausgesetzt war, etwa bei einem Kontakt ohne Schutzausrüstung zu einem COVID-19-Patienen mit weniger als 2 Metern Abstand oder wenigstens 15 Minuten Face-to-Face-Kontakt, darf mit Mund-Nasen-Schutz weiterarbeiten. Der Einsatz dieser Kontaktpersonen in der Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen sollte, wenn möglich, vermieden werden.
Für beide Risikogruppen gilt gleichermaßen eine Beobachtungs- und Dokumentationspflicht von Symptomen bis zu 14 Tage nach der Exposition. Treten Symptome auf, muss umgehend auf SARS-CoV-2 getestet werden.
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