Was die Verschiebung planbarer Operationen betrifft, hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie ein Statement veröffentlicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt alle Bemühungen, die Ausbreitung der Virus-Infektionen zu verzögern, um alle Ressourcen unseres Gesundheitssystems zur Behandlung der schweren Krankheitsverläufe zur Verfügung stellen zu können. Hierzu dienen:
Beide Maßnahmen stellen die Chirurgie und ihre leitenden Ärzte vor erhebliche Herausforderungen. Schnell ist die Frage aufgekommen, welche Operationen und welche Einrichtungen besonders von den Verschiebungen betroffen sind bzw. wie lange man solche Eingriffe medizinisch vertretbar verschieben kann?Die Notfallbehandlung ist hiervon nicht betroffen und darf das auch nicht sein.
Die Leitlinie der Bundesregierung, persönliche Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, gilt auch für das chirurgische Fachpersonal. Allein aus diesem Grund gilt die Verschiebung von geplanten Eingriffen für alle stationären und ambulanten Einrichtungen unabhängig davon, ob sie für die Behandlung von schweren COVID-19-Fällen geeignet oder zugelassen sind.
Wie lange planbare Operationen verschoben werden können, hängt von der zugrundeliegenden Diagnose und der ausstehenden Operation ab. Dies ist bei der Fächer- und Indikationsvielfalt im Teilgebiet Chirurgie generell nicht zu beantworten und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten betragen.Allerdings sollte das Sterblichkeitsrisiko der Verschiebung eines Eingriffes nicht höher sein als das einer schweren krankenhauspflichtigen COVID-19-Erkrankung.
Es ist nicht möglich, die Eilbedürftigkeit bzw. Verschiebbarkeit eines chirurgischen Eingriffs allein an der Frage der fehlenden Lebensgefahr oder einem Organverlust zu definieren. Während einige Fälle auf lange Sicht verschoben werden können, ist die Mehrheit der Fälle durch die Progression der zugrundeliegenden Erkrankung (Karzinome, Organversagen, Gefäßkrankheiten, Auftreten von Komplikationen einer Krankheit oder eines Unfalls) charakterisiert. Das Ausmaß und der Zeitrahmen dieser Progression ist krankheitsspezifisch. Auch kann das zeitlich prolongierte Bestehen einer Krankheitssituation zu einem irreversiblen Dauerschaden führen. Die Terminplanung einer Operation ist demnach oft zeitkritisch und beruht auf mehreren Kriterien, die teilweise in den Empfehlungen der einzelnen chirurgischen Fachgesellschaften niedergelegt sind.
Die Entscheidung, zeitnah zu operieren oder den Eingriff zu verschieben, kann deshalb nur von einem Facharzt des jeweiligen chirurgischen Fachgebiets getroffen werden, um das Risiko der Verschiebung des operativen Eingriffs im individuellen Fall zu berücksichtigen.
Das Risiko für den einzelnen Patienten manifestiert sich einerseits durch das realistische Risiko des Eingriffs, auch unter den veränderten Bedingungen des Gesundheitssystems und andererseits, durch das individuelle Risiko der Verschiebung des Eingriffs, auch unter der Erwartung, dass in 6-8 Wochen ggfs. deutlich günstigere Bedingungen vorliegen könnten. Diese Bedingungen müssen in kurzfristigen Abständen evaluiert werden, um einen Wechsel in der Risiko-Nutzen-Betrachtung rechtzeitig zu erkennen und die Entscheidung zur Verschiebung gegebenenfalls zu revidieren.
Textquelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V.Bildquelle: Piron Guillaume, unsplash