Große Zahlen an Flüchtlingen stellen Heilberufler vor neue Herausforderungen. Dabei geht es auch um die Frage, wie Arzneimittel finanziert werden könnten. Nun sorgt ein Vorschlag für Gesprächsstoff: Warum nicht Medikamente aus Heimen wiederverwerten?
Ein seltsamer Zufall: Während abertausende Menschen in Deutschland Hilfe vor Vertreibung und Gewalt suchen, diskutieren Politiker über ein Thema, das Apotheker nicht sonderlich freut. Es geht um die Frage, inwieweit Arzneimittel wiederverwertet werden können, sollten beispielsweise Patienten im Heim versterben.
Ausgangspunkt ist eine Meldung des Diözesan-Caritasverbands Köln. „Allein in den Hospizen im Erzbistum Köln landen jedes Jahr Arzneien im Wert von über 150.000 Euro im Müll“, kritisiert der Verband mit Verweis auf eigene Untersuchungen. Auf Nordrhein und Westfalen-Lippe umgerechnet, ist von 850.000 Euro die Rede. Arzneimittelrechtliche Vorschriften zwingen Mitarbeiter, Präparate wegzuwerfen. Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel spricht von „medizinisch und ökonomisch unsinnigen“ Regularien. „Die Wegwerf-Vorschrift sichert allenfalls die Absatzmengen der pharmazeutischen Produkte, sie schützt aber nicht die Patienten“, so Hensel weiter. Es sei dringend erforderlich, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, damit Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen und die Verschwendung aufhöre.
Tatsächlich gibt es schon heute eine Ausnahme für Hospize oder stationäre Heime. Laut Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), Paragraph § 5b, Absatz 4, dürfen nicht mehr benötigte Betäubungsmittel an eine versorgende Apotheke retourniert werden. Die Überführung in Notvorräte eines Hospizes oder SAPV-Teams ist ebenfalls möglich. Voraussetzung ist, dass Mediziner entsprechende Präparate Patienten nicht direkt überlassen hat, sondern eine Lagerung unter „Verantwortung des Arztes“ stattgefunden hat.
Jetzt haben sich die Grünen der Thematik angenommen. Im Rahmen einer kleinen Anfrage fordern sie von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit sich entsprechende Lockerungen auch auf andere Präparate übertragen lassen – oder welche Gesetze dagegensprechen. Sie wollen wissen, welcher Schaden sich durch Änderungen der geltenden Praxis vermeiden ließe.
Die Diskussion birgt große Konfliktpotenziale. Hilfsorganisationen wie Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. (AoG) weisen immer wieder darauf hin, Arzneimittel bedarfsgerecht zuzukaufen – vor Ort, falls möglich. Sie wünschen sich für ihre Arbeit finanzielle Unterstützung, aber keine Restbestände. Bei Altarzneimitteln ist es in den wenigsten Fällen möglich, die Qualität zu beurteilen. Ein heißer Sommer wie Mitte 2015 reicht aus, um so manchem Wirkstoff zu schaden. Erhalten Obdachlose, Flüchtlinge oder Menschen ohne Krankenversicherung plötzlich Arzneimittel zweiter Wahl, bewegen wir uns einen großen Schritt in Richtung Entsolidarisierung.