...die Bewertung in den Himmel springt: Viele Patienten vertrauen blind dem Rat von Jameda, falls sie einen Arzt suchen. Sie übersehen, dass sich hinter mancher vermeintlich guten Platzierung bezahlte Dienste verstecken. Grund genug für die Verbraucherzentrale, einzuschreiten – mit Erfolg.
Spitzenplatzierungen beim Online-Portal Jameda sind für viele Laien Grund genug, einen Arzt auszuwählen. Immerhin, so denken viele User, kämen entsprechende Wertungen doch aus der Community selbst. Weit gefehlt! Stand der Kollege bei einer Suchabfrage ganz oben, musste er nicht unbedingt gute Noten haben. Jameda bot Ärzten vielmehr an, Premium-Pakte zu erwerben. Damit konnten sie sich mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten beziehungsweise Fachgebieten über allen anderen Ärzten in der Ergebnisliste präsentieren. Am rechten Seitenrand fand sich nur ein kleiner Hinweis auf die kostenpflichtige Anzeige. Verbraucherschützern war das ein Dorn im Auge.
Bereits im März hatte die Wettbewerbszentrale gegen Jameda auf Unterlassung dieser Werbeoption geklagt (Az.: 37 O 19570/14). Wettbewerbshütern zufolge handele es sich um keine reine Suchfunktion. Vielmehr werde ein Ranking mit Einfluss auf Patienten abgebildet. Das Landgericht (LG) München I sah in der Kennzeichnung als „Premium Partner“ keinen ausreichenden Hinweis auf bezahlte Platzierungen. In der Urteilsbegründung hieß es, bei Nutzern werde die Vorstellung geweckt, dass der jeweils an oberster Stelle der Liste aufgeführte Arzt auch das beste Patientenvotum habe. Verbrauchern fehle das Verständnis, dass es sich um Mediziner handele, welche Zusatzoptionen käuflich erworben hätten. Sie folgen der Auffassung des Portalbetreibers nicht, kostenpflichtige Angebote seien räumlich von der votumbasierten Ärzteliste getrennt.
Jetzt hat das Oberlandesgericht München deutlich gemacht, dass es für eine Berufung wenig Aussicht auf Erfolg gebe (Az.: 29 U 1445/15). Daraufhin zog Jameda die Berufung zurück. Dem Portalbetreiber zufolge seien kostenpflichtige Einträge ohnehin nur in nur wenigen Städten gebucht worden. Jetzt lesen User explizit „Anzeige“ statt „Premium-Partner“. Zusätzlich verzichtet Jameda hier auf Ranking-Plätze, Durchschnittsnoten und weitere Elemente der Suchergebnisliste. Auch kann der Nutzer an dieser Stelle keine Bewertung für den jeweiligen Arzt abgeben. Anwälten zufolge hat der Rechtsstreit auch Folgen für weitere Branchen, die bezahlte Platzierungen mit User-Content mixen.
Mehr Transparenz für Verbraucher ist eine Sache. Für Ärzte bleibt die Sachlage aber unbefriedigend. Tatsache ist, sie haben bei augenscheinlich falschen oder beleidigenden Bemerkungen ein Recht auf Löschung. Nicht immer reagiert Jameda auf dem kleinen Dienstweg, so dass Kollegen oft vor den Kadi ziehen müssen.