Jetzt ist es offiziell: In den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes werden veterinärmedizinische Labors nicht berücksichtigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Veterinäre ebenfalls Corona-Testungen durchführen dürfen. Dieser Paragraf wurde aber wieder aus dem Entwurf gestrichen, berichtet der Bundesverband praktizierender Tierärzte (BPT).
Grund dafür sei massiver Protest von Humanmedizinern. In einer Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) heißt es außerdem, dass die Anzahl der Testungen vor allem durch zu wenig Material begrenzt sei, nicht aber durch personelle Ressourcen. „Eine Ausweitung der Fachkreise, die medizinische Labornachweise durchführen können sollen, ist sinnlos, wenn das notwendige Material dazu fehlt“, so die BÄK. Man solle weiteren Facharztrichtungen die Testungen ermöglichen, bevor man Veterinärmediziner heranziehe.
Der BPT sieht das kritisch. Da die Streichung des Paragrafen nun aber mehrfach angesprochen und protokolliert wurde, hoffe man, an dieser Stelle einhaken und erneut diskutieren zu können, sollten erneut Engpässe bei den Tests auftreten.
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