Es reicht ein Autounfall, eine schwere Krankheit oder ein Quarantänefall – und von einem Moment auf den nächsten können Sie nicht mehr in Ihrer Praxis arbeiten. Damit Sie dadurch nicht Ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, müssen Sie sich rechtzeitig vorbereiten. In einer zweiteiligen Serie zeigen wir Ihnen, wie Sie sich und Ihre Praxis absichern.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell das gewohnte Leben auf den Kopf gestellt werden kann. Auch wenn so unvorhergesehene Ereignisse wie eine Krankheit oder ein Unfall sich nicht planen lassen, gibt es dennoch sinnvolle Maßnahmen zur Vorbereitung.
Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Arbeitsverträgen und beim Praxismietvertrag achten müssen und welche Versicherungen für Praxisinhaber und angestellte Ärzte sinnvoll sein können. In Teil 2 erklären wir Ihnen nächste Woche, was ein Notfall-Ordner ist und wie Sie ihn anlegen.
Als Arzt sollten Sie sich für den Fall absichern, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden. Für Praxisinhaber bietet sich oft eine Kombination aus Unfall-, Betriebsunterbrechungs- und Praxisausfallversicherung an. Für angestellte Ärzte ist zumindest eine Unfallversicherung mit speziellen Klauseln zur Berufsunfähigkeit sinnvoll.
Zu den größten Gesundheitsrisiken für MFA und Ärzte zählen Nadelstich- und Schnittverletzungen. Darum ist es wichtig, dass Sie und Ihr Team für den Ernstfall gut geschult sind und sofort die richtigen Maßnahmen einleiten können – damit der Unfall nicht zur Berufsunfähigkeit führt.
Tipp: In der Praxisinfo „Notfallplan für die Arztpraxis“ finden Sie einen grafisch aufbereiteten Ablaufplan zum Verhalten bei Nadelstichverletzungen, einen Alarmplan und Schemata zum Verhalten bei Unfällen und Notfällen bzw. im Brandfall. Sie brauchen nur noch die Besonderheiten Ihrer Praxis einzutragen und fertig! Hier geht’s zu den Leseproben.
Ein Notfallplan ersetzt natürlich keine Unfallversicherung. Diese sollten Sie unbedingt individuell auf Ihre ärztliche Tätigkeit zuschneiden lassen. Denn je nach Fachgebiet und Spezialisierung kann Sie bereits der Verlust eines Fingers oder eine eingeschränkte Mobilität der Hand faktisch berufsunfähig machen.
Theoretisch sind Ärzte gegen Invalidität über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Allerdings deckt dieser Schutz nur den schlimmsten Fall ab: vollständige Erwerbsunfähigkeit in jeder ärztlichen Tätigkeit. Dieser Fall tritt nur sehr selten ein. Die Versicherung geht nämlich oft davon aus, dass Sie z. B. immer noch als Gutachter oder Assistent arbeiten könnten und zahlt dann keinen Cent.
Aus diesem Grund raten einige Versorgungswerke ausdrücklich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift deutlich vor der berufsständischen Versorgung und leistet die volle Rente bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Eine solche Versicherung kann auch Steuervorteile bringen.
Tipp: Die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung der EcclesiaMed ist besonders günstig, denn Mitglieder im Virchowbund profitieren dabei von einem speziellen Gruppenvertrag. Erfahren Sie mehr über die flexibel kombinierbaren Bausteine der Versicherung.
Auch der Praxismietvertrag sollte unbedingt ein Sonderkündigungsrecht im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes enthalten. Andernfalls müssen Sie nämlich bis zum Ablauf der Vertragsdauer weiter Miete zahlen, selbst wenn die Praxis schon lange geschlossen ist. Dieser Fehler kann Sie oder Ihre Hinterbliebenen also viel Geld kosten!
Tipp: Die Virchowbund-Vorlage für einen Praxismietvertrag enthält nicht nur das Sonderkündigungsrecht, sondern auch zahlreiche weitere arztfreundliche Klauseln. Hier erfahren Sie mehr über unsere Musterverträge.
Praxisinhaber sollten ihre Praxisräume und das Inventar gegen Brand, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl und ähnliche Gefahren versichern. Was aber viele vergessen: Solche Sachschäden führen meist auch dazu, dass der Praxisbetrieb unterbrochen werden muss. Wer sich dagegen finanziell absichern will, sollte zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.
Die Praxisausfallversicherung dagegen greift, wenn eine Krankheit, ein Unfall des Praxisinhabers oder Quarantänemaßnahmen im Seuchenfall den Praxisablauf stören bzw. unterbrechen. Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten (Gehälter, Miete, Steuern).
Tipp: Gegen den Praxisausfall können Sie sich als Mitglied im Virchowbund ebenfalls günstig versichern lassen. Eine ideale Ergänzung ist die Regressversicherung. Sie sichert gegen Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab.
Viele Facharzt- und auch einige Hausarztpraxen mussten während der ersten Welle der Corona-Pandemie Kurzarbeit anmelden. Eine Praxis kann aber auch aus anderen Gründen in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten, ohne dass eine der oben genannten Versicherungen greift. Dann sollten Sie als Praxisinhaber schnell reagieren und Ihre laufenden Kosten senken können.
Eine Chance ist, Kurzarbeit anzumelden. Das geht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber sich dieses Recht in den Arbeitsverträgen oder mit einer Zusatzvereinbarung gesichert hat. Welche weiteren Voraussetzungen Sie für das Kurzarbeitergeld erfüllen müssen, haben wir im Beitrag Kurzarbeit für Sie aufgeschrieben.
Tipp: Lassen Sie jetzt Ihre Arbeitsverträge prüfen. Unsere kostenlose Rechtsberatung hilft Ihnen gerne dabei. Nutzen Sie auch unsere Vorlage für die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
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