Antikörper-Tests können eine zurückliegende Infektion mit SARS-CoV-2 erkennen. Das Testergebnis reicht aber nicht aus, um Immunität nachzuweisen oder Infektiosität auszuschließen.
Als Gründungsmitglied beteiligt sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seit 2006 an EUnetHTA, einem europäischen Netzwerk zur Gesundheitstechnologie-Bewertung (HTA = Health Technology Assessment). Die Europäische Union fördert das Netzwerk.
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat das EU-Gesundheitsdirektorat die EUnetHTA-Partner dazu aufgefordert, sich wissenschaftlich bei der Bekämpfung der Pandemie zu engagieren. Vor diesem Hintergrund unterstützte das IQWiG nun die Gesundheitsagentur der Region Emilia Romagna in Bologna bei einer ersten Bewertung zur Corona-Diagnostik.
RT-PCR-Test: Rasch nach Ausbruch der Corona-Pandemie entwickelten Forscher Methoden, um das Virus direkt nachweisen zu können. Es wird ein Abstrich aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum gewonnen und auf genetische Spuren des Virus untersucht. Diese Methode ist unter der Abkürzung RT-PCR bekannt und hat eine hohe Treffsicherheit.
Einige Tage nach der Infektion reagiert der Körper aber auf das Virus. Wenn die Immunabwehr des Körpers das Virus bekämpft und vernichtet, lässt es sich schlechter oder gar nicht mehr mit dem RT-PCR-Test nachweisen.
Antikörper-Test: Dieser zweite Typ von Corona-Tests misst die Immunantwort des Körpers. Hier werden die vom Körper produzierten Antikörper erfasst, meist über Messung der Immunglobuline M und G. Weil der Körper mehrere Tage braucht, um eine messbare Immunantwort zu produzieren, schlagen Antikörper-Tests nach einer Infektion erst stark verzögert an.
Antikörper-Tests auf das Corona-Virus sind daher zu langsam, um bei Auftreten fraglicher Symptome akut eine Infektion nachweisen oder ausschließen zu können. Man kann aber mit Antikörper-Tests in Feldstudien erfassen, welcher Anteil der Bevölkerung eine Corona-Infektion durchgemacht hat (Seroprävalenz).
Nach Auswertung von weltweit insgesamt 40 Studien schlussfolgern die Autoren des EUnetHTA-Berichts, dass die Antikörper-Tests eine zurückliegende Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen können. Jedoch ist die Genauigkeit der Tests bislang nicht ausreichend.
Vor allem aber ist noch fraglich, ob ein positives Testergebnis als Zeichen einer Immunität gegen eine erneute Infektion gewertet werden kann. Auch ist ein positives Testergebnis nach überstandener Infektion kein sicherer Nachweis dafür, dass die Person das Virus nicht mehr an andere Personen übertragen kann.
Wegen der Dringlichkeit ist der nun vorliegende EUnetHTA-Bericht ungewöhnlich schnell erstellt worden (binnen 6 Wochen). Da nahezu wöchentlich neue Studienergebnisse zu erwarten sind, wird die Bewertung der Antikörper-Tests voraussichtlich in etwa 3 Monaten aktualisiert.
Die Berichtsergebnisse sollen dabei helfen, die Corona-Diagnostik in Europa und weltweit richtig einzusetzen und weiterzuentwickeln. Der jetzige EUnetHTA-Bericht hat jedoch keine direkten Folgen für die Frage, ob Corona-Antikörper-Tests in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden. Derzeit stehen die Tests als GKV-Leistung zur Verfügung, jedoch muss die Notwendigkeit der Testung im Einzelfall begründet werden. Ein positives Testergebnis ist meldepflichtig.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.Bildquelle: Feliphe Schiarolli, Unsplash