Über ein Drittel der adipösen Menschen leidet unter Diskriminierung im Alltag. Doch während nur ein kleiner Teil der Männer mit Adipositas über Diskriminierung berichtet, liegt der Anteil bei Frauen ungleich höher. Müssen gesetzliche Regelungen für adipöse Menschen her?
Menschen mit starkem Übergewicht werden auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt diskriminiert. Das zeigen Studien aus den USA und Großbritannien. Das Integrierte Forschungs- und Behandlungszentrum (IFB) Adipositas-Erkrankungen der Universität Leipzig untersuchte dieses Phänomen erstmals für Deutschland.
Je größer das Übergewicht ist, umso stärker erfahren die Betroffenen Diskriminierung. Während bei Übergewicht nur 5,6 Prozent der 3.000 Befragten von Diskriminierung berichten, sind es bei leichter bis mittlerer Adipositas 10 bis 18 Prozent, bei schwerer Adipositas fast 40 Prozent. Die Zahlen beruhen auf den Selbstauskünften der Erhebungsteilnehmer auf die Frage, ob sie schon einmal Benachteiligung aufgrund ihres Körpergewichts erlebt haben. Dr. Claudia Luck-Sikorski, Leiterin der IFB-Forschungsgruppe „Stigmatisierung bei Adipositas“, unterstreicht, „dass in dieser Studie zum ersten Mal das Ausmaß gewichtsbedingter Diskriminierung in Deutschland deutlich wurde. Es handelt sich also nicht nur um ein Einzelphänomen, sondern betrifft vor allem Frauen mit höherem Gewicht. Während 7,6 Prozent der Männer mit Adipositas über gewichtsbedingte Diskriminierung berichten, ist dieser Wert bei Frauen mit 20,6 Prozent ungleich höher.“ Diese Zahlen zeigen zum einen, wie wichtig Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von Adipositas sind, und zum anderen, dass rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Voraussetzung dafür wäre, Adipositas als ernstzunehmende Erkrankung zu definieren. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erkennt sie seit dem Jahr 2000 als chronische Erkrankung an; in den USA ist dies seit 2013 der Fall, in Deutschland definiert die Bundesärztekammer Adipositas lediglich als Risikofaktor für weitere Erkrankungen. Die dänische Rechtswissenschaftlerin Prof. Mette Hartlev erläutert: „Diskriminierung ist die Benachteiligung einer Gruppe von Menschen mit bestimmten Merkmalen. Dazu zählen zum Beispiel Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung. Die aktuelle Untersuchung zeigte nun für Deutschland, dass auch Adipositas dazu gehört. Ähnlich wie in den Bestrebungen zur rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau, Behinderten und Nicht-Behinderten, müssten wir heute über gesetzliche Regelungen für adipöse Menschen nachdenken“.
In Dänemark ist die Diskussion dazu bereits angestoßen durch den Fall eines adipösen Tagesvaters, der Kleinkinder betreute und dem nach 15-jähriger Tätigkeit gekündigt wurde. Er klagte dagegen, da er dies als Diskriminierung aufgrund seines Übergewichts empfand. Das dänische Gericht wendete sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Da es im EU-Recht kein Diskriminierungsverbot aufgrund von schwerer Adipositas gibt, müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Berufsausübung beeinträchtigt ist. Starke Adipositas könne im Einzelfall als Behinderung anerkannt werden, so der EuGH. Dann greift die EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. „Solche Fälle wie in Dänemark kommen auch in Deutschland vor. Sie sind aber nur die Spitze des Eisbergs“, betont Luck-Sikorski. „Das zugrundeliegende Problem ist die negative Meinung und ablehnende Haltung gegenüber Menschen mit Adipositas. Diese Stigmatisierung führt letztlich zu Diskriminierung. Ziel unserer Forschung ist, diese Phänomene besser zu verstehen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Wir sehen aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht.“ Originalpublikation: Weight-based discrimination: An ubiquitary phenomenon? Claudia Luck Sikorski et al.; International Journal of Obesity, doi:10.1038/ijo.2015.165; 2015