Mehr als zwei Jahre, nachdem Sven Winkler sein Amt als ABDA-Pressechef nicht angetreten hatte, gibt es weder ein Urteil noch Informationen zum Hintergrund. Jetzt wurden Friedemann Schmidt und Sebastian Schmitz als Zeugen vorgeladen. Es bleibt spannend.
Pleiten, Pech und Pressesprecher bei der ABDA: Nach der „Maulwurfsaffäre“ um Thomas Bellartz und dem kurzen Zwischenspiel von Florian Martius sollten sich die Wogen eigentlich glätten. Am 29. April 2013 präsentierten Spitzenvertreter völlig überraschend Sven Winkler als neuen Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Doch der Frieden währte nicht lange.
Kurz darauf veröffentlichte eine Whistleblowerin in Foren Vorwürfe zu Winklers beruflicher Vergangenheit. An Fakten liegt auf dem Tisch: Winklers früherer Arbeitgeber, ein Forschungszentrum, hatte eine fristlose Kündigung ausgesprochen, die in einen Vergleich umgewandelt worden war (Az.: 31 Ca 641/13). Journalisten erhalten keine Einsicht in das Dokument, sodass mögliche Hintergründe nebulös bleiben. Tatsache ist, dass Friedemann Schmidt seinen Pressesprecher in spe über Nacht fallen ließ, sich aber inhaltlich nicht zu den Kritikpunkten geäußert hat. Er sprach lapidar von einer „saublöden Geschichte“.
Sven Winkler klagt seit mehr als zwei Jahren gegen besagte Whistleblowerin, eine Apothekerin aus Süddeutschland, auf Schadenersatz (Az: 21-13/00116). Bei der Zeugeneinvernahme hatte das Landgericht München I Geschäftsführer und leitende Angestellte seines früheren Arbeitgebers geladen. Mehrere Zeugen der Forschungseinrichtung bejahen Verstöße gegen das Bundesreisekostengesetz. Auch habe sich Winkler im Rahmen von Gesprächen über dieses Thema äußern müssen. Darüber hinaus sei ein internes Revisionsverfahren durchgeführt worden. Zum eigentlichen Vorgang, nämlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ließ die vorsitzende Richterin keine Fragen zu. Inwieweit Schadenersatzforderungen überhaupt möglich sind, blieb offen. Ein komplexes Thema: Laut Handelsregistereintrag ist Winkler Geschäftsführer der Health Ribbon GmbH, und zwar seit 2004 – also zeitgleich zu früheren Jobs im Angestelltenverhältnis.
Jetzt schickt Winkler zwei gewichtige Zeugen in den Ring: den ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt und den ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Sie müssen sich am 14. Oktober in München diversen Fragen stellen. Erneut könnten ABDA-Spitzenvertreter in Erklärungsnot geraten: Gab es einen Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung, damit Sven Winkler seinen Posten nicht antritt? Und inwieweit wurde einem Headhunter blind vertraut, der Führungskräfte gesucht hat? Mit entsprechenden Fragen aus dem Kollegenkreis ist schon beim Apothekertag zu rechnen.