Asylsuchende haben hierzulande nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. Dies soll Gesundheitsausgaben gering halten und keine Asylsuche-Anreize bieten. Die Regelung ist ethisch umstritten. Dass sie auch wirtschaftlich keinen Sinn macht, belegt eine aktuelle Studie.
Den eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung regelt seit 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz. Die jährlichen Pro-Kopf Ausgaben für medizinische Versorgung bei Asylsuchenden mit nur eingeschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung waren in den letzten 20 Jahren (1994-2013) um circa 40 Prozent und damit 376 Euro höher, als bei Asylsuchenden, die bereits Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das belegt eine Studie von Wissenschaftlern der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg und der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Nur wenn Asylsuchende unter akuten Gesundheitsproblemen leiden, sie Schmerzen haben oder eine Behandlung unaufschiebbar ist, werden sie medizinisch behandelt. Erst nach längerem Aufenthalt in Deutschland – derzeit 15 Monate, früher länger – können sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang beanspruchen.
„Die Diskussion um die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern wurde bislang rein politisch geführt“, sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr, Autor der Publikation und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg. „Rationale, gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und ethische Grundsätze müssen dringend stärker berücksichtigt werden.“ Die Wissenschaftler haben repräsentative Daten des statistischen Bundesamtes der Jahre 1994 bis 2013 ausgewertet und kommen zu dem Ergebnis: Dürfen Asylsuchende ohne bürokratische Hürden und ohne Leistungseinschränkungen Regelversorger wie Allgemein-, Haus- und Kinderärzte aufsuchen, sind die Gesundheitsausgaben niedriger. Unter den Bedingungen eines gleichen Zugangs für alle Asylsuchenden hätten die Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung der letzten 20 Jahre um circa 22 Prozent gesenkt werden können. Unterschiede im Bedarf – gemessen an Alter, Geschlecht, Herkunftskontinent und Unterbringungsart – konnten die jährlichen Ausgabenunterschiede zum Teil jedoch nicht gänzlich erklären.
„Unsere Studie belegt, dass eine bundesweite Umsetzung des Bremer Modells – bei dem seit 2005 bürokratische Hürden zur Versorgung abgebaut wurden – nicht zwingend mit Mehrkosten verbunden sein muss“, betont Ko-Autor Professor Dr. Oliver Razum, Dekan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. In Bremen und Hamburg erhalten Asylsuchende ohne Wartezeit eine Gesundheitskarte und damit besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung. „Es ist wichtig, so früh wie möglich eine Anbindung an die Regelversorgung und somit eine umfassende Versorgung mit primärmedizinischen Maßnahmen sicherzustellen“, sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr. Dies sei nicht nur ethisch geboten, sondern würde auch gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, die mittlerweile international unumstritten seien. „Qualitativ gute, bedarfsgerechte und kostengünstige Versorgung ist vor allem durch integrierte, primärmedizinisch orientierte Systeme zu erreichen. Parallelsysteme hingegen sind teuer und ineffizient, vor allem wenn sie Teile der Bevölkerung von der Versorgung ausschließen.“ Die Wissenschaftler fordern, dass Daten zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern besser verfügbar gemacht werden, um Bedürfnisse in der gesundheitlichen Versorgung erkennen und die Versorgung evaluieren zu können. Originalpublikation: Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994 - 2013 Kayvan Bozorgmehr et al.; PLoS ONE, doi: 10.1371/ journal.pone.0131483; 2015