Häufig schließen kleine Landapotheken, weil sich kein Kollege findet, um 50 bis 60 Stunden in der Offizin zu stehen. Approbierte Angestellte sind betriebswirtschaftlich oft nicht finanzierbar, und Aufsichtsbehörden kennen kein Pardon.
In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) lassen sich viele Ärgernisse finden, falls man nur lange genug sucht. Relikte früherer Zeiten haben hinter Paragraphen ein Versteck gefunden, aus dem sie nur ungern wieder verschwinden. Bestes Beispiel: die Öffnungszeiten von Apotheken.
Dazu heißt es im Paragraphen 23 ApBetrO: „Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet.“ Die zuständige Behörde kann Befreiungen montags bis sonnabends von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr, montags bis freitags von 18:30 Uhr bis 24:00 Uhr, sonnabends von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ermöglichen. Weitere Ausnahmen sind ortsübliche Schließzeiten, beispielsweise Mittwochnachmittage. Bleiben noch 50 bis 60 Stunden pro Woche, die es zu überbrücken gilt. Kleinen Apotheken fällt dies immer schwerer.
Zu welchen Absurditäten Paragraphenreiterei führen kann, zeigt sich am Beispiel des 2.000-Seelen-Dorfs Zeitlofs. Der Main-Post zufolge musste die Rhön-Apotheke jetzt geschlossen werden, weil keine Apothekerin oder kein Apotheker bereit war, den Betrieb im üblichen Rahmen aufrecht zu erhalten. Teilzeitkräfte hätte der ehemalige Inhaber schon gefunden. Aufsichtsbehörden halten jedoch an den strengen Regelungen der ApBetrO fest. „Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bevölkerung zuverlässig mit Medikamenten versorgt wird“, wird Kathrin Perl von der Bayerischen Landesapothekerkammer zitiert. Jetzt gibt es eben keine Apotheke mehr vor Ort. Einwohnern bleibt nur, weite Wege in Kauf zu nehmen – oder besser gleich bei einer Versandapotheke zu bestellen.