Fitness-Apps bieten die Chance, das eigene Verhalten kritisch unter die Lupe zu nehmen – falls Daten nicht an Dritte gehen. Gesetzliche Krankenkassen hätten nur zu gerne mehr Informationen über Mitglieder. Zwischen Selbstoptimierung und Überwachung liegt nur ein schmaler Grat.
Daten, überall Daten: Mehr als vier Jahre nach ihrer Gründung zeigt die Quantified-Self-Bewegung immense Schattenseiten. Rund 17 Prozent aller Deutschen tragen Wearable Devices, berichtet die Unternehmensberatung PwC. Hersteller würden nur allzu gerne Daten versilbern, nachdem mit Hardware oder Software heute keine Blumentöpfe mehr zu gewinnen sind. Und es gibt Interessenten: gesetzliche oder private Krankenkassen.
Bestes Beispiel ist dacadoo. Das Start-up-Unternehmen hat ein digitales Scoring entwickelt, um gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Soweit, so löblich. Gründer Peter Ohnemus würde nur allzu gerne Versicherungen überzeugen, sein Tool an Mitglieder auszugeben. Über Bonusmodelle schlechte Angewohnheiten monetär bestrafen und gute belohnen. Erklärtes Ziel ist, ein weiteres Instrument für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu entwickeln. Die EU-Kommission hat dacadoo gerade einen eHealth Comeptition Award verliehen. Deutschlands Krankenkassen verhalten sich noch vorsichtig, sondieren aber durchaus, welche Potenziale es gibt. Beispielsweise bietet die AOK Nordost Mitgliedern bereits eine Jahreslizenz der App an – momentan ohne Bonusprogramm. Generali plant für Deutschland ab 2016 einen Tarif mit Rabatten oder Gutscheinen bei gesunder Lebensweise. Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen experimentiert ebenfalls im Umfeld von Gesundheitsdaten.
Jetzt meldet sich Andrea Voßhoff zu Wort. Die Bundesdatenschutzbeauftragte rät Konsumenten, „nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen“. Prognosen könnten genutzt werden, um Risikoprofile von Mitgliedern zu erstellen – inklusive höherer Tarife, sollte das Scoring negativ ausfallen. Während GKVen generell nur wenige personenbezogene Daten erheben dürfen, sieht die Sachlage bei Privaten anders aus. Mit Zustimmung ihrer Versicherten sind große Spielräume möglich. Andrea Voßhoff: „Die Mitglieder gesetzlicher Kassen sind durch Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten und den damit verbundenen unabsehbaren Folgen geschützt. Der Gesetzgeber sollte erwägen, diesen Schutz auch den Versicherten privater Kassen zu gewähren.“