In mehreren Bundesländern wurde in den letzten Wochen die Geflügelpest nachgewiesen. Das FLI warnt vor einem Eintrag der hochpathogenen Influenza-A-Viren in deutsche Geflügelbestände.
Bei Funden verstorbener Wildvögel an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg wurden Infektionen mit der hochpathogenenen aviären Influenza (HPAI) oder auch Vogelgrippe vom Subtyp H5 nachgewisen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voraus.
Gestern meldete das FLI den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall auf einem Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland. Im Kreis Nordfriesland wurden in den letzten Tagen etwa 1.000 verendete Wildvögel entdeckt – Laborergebnisse stehen hierzu noch aus.
Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland diesen Herbst deshalb als sehr hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.
Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollen umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.
Oberste Priorität hat nun der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssen auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.).
Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.
Die detaillierte Risikoeinschätzung vom FLI könnt ihr hier einsehen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts.
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