Während sich Ärzte längst mit den braunen Flecken ihrer Vergangenheit auseinandersetzen, befassen sich Heilpraktiker ungern mit dem Thema. Bis heute greifen Regularien aus der NS-Zeit – und so manche Therapie steht mit grausamen Menschenversuchen in Zusammenhang.
Über Jahrhunderte weg arbeiteten heilkundlich mehr oder minder versierte Laien im juristischen Graubereich. Ab 1900 formierten sie sich mehr und mehr in Organisationen. So entstand aus dem lockeren „Verband der Heilkundigen Deutschlands“ 1928 der „Großverband der Heilpraktiker Deutschlands“. Drei Jahre später gab es bereits 22 Organisationen, die gemäß NS-Ideologie im „Heilpraktikerbund Deutschlands“ gleichgeschaltet wurden. Am 17. Februar 1939 folgte das Heilpraktikergesetz (HeilprG) mit seiner ersten Durchführungsverordnung.
Anfangs verfolgten NS-Gesundheitspolitiker keineswegs das Ziel, Hilfsärzte für den Krieg zu produzieren. Experten sprechen von einem „Aussterbegesetz für Heilpraktiker“. Beispielsweise war im Paragraphen 2 der ursprünglichen Fassung zu lesen: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis [...] in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Und Paragraph 4 formulierte ein Verbot von „Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen [...]“. Wer nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ war (Paragraph 2), bekam ohnehin keine Zulassung. Mit der zweiten Durchführungsverordnung zum HeilprG kam es zur Schließung aller Heilpraktiker-Schulen. Und bald darauf nahm das vermeintlich tausendjährige Reich ein jähes Ende.
Das HeilprG gilt – mit einzelnen Änderungen – von der Grundkonzeption her aber bis heute. Die Eintrittshürden sind sensationell niedrig, gemessen an Berufen mit ärztlicher oder zahnärztlicher Approbation. Anwärter benötigen lediglich einen Hauptschulabschluss und ein polizeiliches Führungszeugnis. Ob sie sich in Schulen oder im Selbststudium auf ihre Prüfung vorbereiten, bleibt ihnen selbst überlassen. Es gilt, einen Multiple-Choice-Test und eine mündliche Prüfung zu bestehen – bei Durchfallquoten von bis zu 80 Prozent. Wer es dennoch schafft, beweist vor allem, schulmedizinisches Wissen gut auswendig gelernt zu haben. Kenntnisse in Verfahren in der Alternativmedizin werden von keiner staatlichen Stelle überprüft. Trotzdem dürfen Heilpraktiker schwere bis lebensbedrohliche Krankheiten behandeln, mit Blut arbeiten, Injektionen setzen oder Gase verabreichen. Ob sie entsprechende Techniken auch beherrschen, prüfen Behörden beim Examen nicht. Als einzige Reformbestrebung gilt eine mittlerweile versandete Petition über Zulassungsvoraussetzungen aus dem Jahr 2011. Andere Länder, allen voran Österreich, verbieten Heilpraktikern, ihren Beruf auszuüben.
Das HeilprG ist nicht der einzige Schandfleck. Auch die Homöopathie hat eine dunkle Vergangenheit. Im Dritten Reich waren Heilpraktiker und Ärzte mit besagtem Schwerpunkt keinesfalls nur Opfer. Sie versprachen sich Anerkennung und Gleichbehandlung. Schon 1937 fand in Berlin der 12. Internationale Homöopathische Kongress unter Schirmherrschaft von Hitler-Vize Rudolf Heß (1894–1987) statt. Braune Vordenker versuchten, die begrifflich existente Schulmedizin mit sonstigen, als „biologischen Heilverfahren“ bezeichneten Methoden in Einklang zu bringen. Ihr Hintergedanke: „Die homöopathische Verabreichung ist in den meisten Fällen die wirtschaftlichste Form der Anwendung eines Heilmittels, wenigstens soweit es sich um die echte, einfache Hahnemannsche Verordnung handelt“, schreibt Eugen Stähle (1890–1948). Der NSDAP-Gesundheitsfunktionär war später an Tötungen im Rahmen der „Aktion T4“ beteiligt. Homöopathen ihrerseits bekannten sich zum braunen Gedankengut. So erschienen in den „Homöopathischen Monatsblättern“ vermehrt Beiträge zur „Rassenhygiene“ oder zur Behandlung von Erbkrankheiten.
Mit theoretischen Abhandlungen ließ es Heinrich Himmler (1900–1945) als glühender Anhänger „biologischer Heilverfahren“ nicht bewenden. Zwischen 1936 und 1939 ordnete er Arzneimittelprüfungen an homöopathischen Krankenhäusern an. Während der Naziherrschaft wurden 13 Kliniken oder Abteilungen mit diesem Schwerpunkt gegründet. Fritz Donner (1896–1979), ehemals Arzt am Stuttgarter Homöopathischen Krankenhaus, verfasste 1966 eine Zusammenfassung. Der „Donner-Bericht“ zeigt vor allem, zu welch wissenschaftlichem Fiasko sich die Studien entwickelt hatten. Evidenz? Fehlanzeige! Himmler zweifelte lieber an Studienärzten als an der Methodik selbst. Der „SS-Reichsführer“ ordnete im Konzentrationslager Dachau bei München Menschenversuche an – mit homöopathischen Präparaten, aber auch mit Schüßler-Salzen. Ab Mitte Juni 1942 erhielten 33 Häftlinge, die an Wundinfektionen litten, biochemische Arzneimittel oder eine chirurgische Sanierung. Protokollen zufolge starben zehn Personen unter fürchterlichen Qualen. Trotzdem ließ Himmler weitere Experimente durchführen, unter anderem im KZ Ravensbrück. Dort wurden Schüßler-Salze mit Sulfonamiden verglichen. Die Bilanz: 90 Tote. Bei Tuberkulose setzte man auf das heute noch erhältliche Komplexmittel Spenglersan® und auf spagyrische Essenzen nach Dr. Zimpel. Auch hier verstarben unzählige Häftlinge. Mit diesem Erbe haben Homöopathen schwer zu kämpfen – erst seit zwei Jahren bringen Wissenschaftler Licht ins Dunkel dieser braunen Vergangenheit.