Unter der Behandlung mit Metamizol kam es zu Fällen eines arzneimittelbedingten Leberschadens, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Rote-Hand-Brief.
Bei Patienten, bei denen unter der Anwendung von Metamizol ein Leberschaden aufgetreten ist, für den es keine andere Ursache gab, soll das Medikament nicht mehr eingesetzt werden.
Darüber informieren die Zulassungsinhaber von metamizolhaltigen Arzneimitteln sowie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Den vollständigen Rote-Hand-Brief findet ihr hier.
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