Seit Juli gelten neue Formalitäten bei Kassen- oder Privatrezepten. Ärzte müssen weitere Details zu ihrer Praxis angeben. Einmal mehr befürchten Apotheker Retaxationen, was Kassen – noch – dementieren. Die Apotheker hoffen auf eine handfeste Lösung statt unverbindlicher Zusagen.
Ein Blick zurück: Im Dezember 2014 hat die Regierung Änderungen bei der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) auf den Weg gebracht. Sein 1. Juli 2015 gelten zwei wesentliche Änderungen: Ärzte müssen eine Telefonnummer angeben, unter der sie während ihrer Sprechzeiten erreichbar sind, falls Apotheker Rückfragen haben. Damit nicht genug: Auch der vollständige Vor- und Nachname muss auf dem Rezept zu finden sein. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Von gesetzlicher Seite richten sich die Änderungen primär an Ärzte, aber nicht an Apotheker. Kammern und Verbände der Mediziner haben ihre Mitglieder bereits informiert. Die ABDA sieht in zusätzlichen Angaben wie der Telefonnummer eine „reine Unterstützungsleistung“ für öffentliche Apotheken, sollten inhaltliche Rückfragen auftreten. Dementsprechend sei das Fehlen der Angabe kein Grund für Retaxationen. Wie die Realität allerdings aussehen wird, ist eine andere Frage. Apotheker dürfen gemäß § 2 Abs. 6 AMVV einige fehlende Daten nach Rücksprache mit der Praxis ergänzen – die neuen Angaben gehören jedoch nicht dazu. Diese Aussage bestätigen Berliner Standesvertreter, während Hamburger Funktionäre die Möglichkeit sehen, nach Rücksprache Ergänzungen auszuführen. Während sich die Telefonnummer schnell klären lässt, gilt ein fehlender Vorname wegen möglicher Verwechslungsgefahren als problematischer.
Laut Angaben des Deutschen Apothekerverband (DAV) wollen Ersatzkassen bis Ende September nicht retaxieren. Dafür gebe es eine schriftliche Bestätigung. Anschließend hoffen Apotheker auf eine handfeste Lösung statt juristisch wenig verbindlicher Zusagen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist gut bedient, seine Hauptverordner im näheren Umfeld zu informieren.