Wenn es um das Melden von Nebenwirkungen der Corona-Impfung geht, hat der Geimpfte mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist die Apotheke.
Apotheker sind dazu verpflichtet, Nebenwirkungen von Arzneimitteln an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden. Das gilt auch für Impfstoffe wie etwa Vakzine gegen COVID-19.
In diesem Zusammenhang können Betroffene ihre Beobachtungen auch selbst an das Paul-Ehrlich-Institut melden, indem sie die App SafeVac 2.0 benutzen oder das offizielle Patienten-Meldeportal www.nebenwirkungen.bund.de vom PEI besuchen. Allerdings verfügt nicht jeder Geimpfte über ein entsprechendes Smartphone und besonders ältere Menschen sind mit der App oder der Eingabe auf der Website überfordert.
„Wer kein Smartphone hat oder lieber mit einer Arzneimittel-Expertin oder einem -Experten sprechen möchte, kann in die Apotheke kommen“, sagt deshalb Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA.
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