Rund 60.000 Bürger haben eine Petition unterschrieben, damit Medikamente für Parkinson-Patienten nicht mehr aufgrund von Rabattverträgen substituiert werden. Politiker lässt das Thema kalt: Die Bundesregierung lehnt eine Sonderstellung der Erkrankung kategorisch ab.
Patienten mit dem Parkinson-Syndrom erhalten je nach Stadium eine Vielzahl an Medikamenten. Dazu gehören unter anderem Anticholinergika, L-Dopa mit DOPA-Decarboxylase-Hemmern, Dopaminagonisten, MAO-B-Hemmer beziehungsweise COMT-Hemmer. Die Deutsche Parkinson-Vereinigung (dPV) hat versucht, für Betroffene ein Austauschverbot zu erwirken. Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, Geschäftsführer der dPV, argumentiert, bei Generika schwanke die Bioverfügbarkeit um bis zu 30 Prozent. Aufgrund von Schwierigkeiten der Magen-Darm-Motorik sei dies bei Parkinson-Patienten nicht tolerierbar. Ihm gelang es, 60.000 Bürger zu überzeugen, sich bei einer Petition für Austauschverbote stark zu machen.
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages äußerte sich Annette Widmann-Mauz zum Thema. Die Christdemokratin ist parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit. Widmann-Mauz zufolge lehnt es die Bundesregierung ab, speziell bei Morbus Parkinson geltende Aut-idem-Regelungen außer Kraft zu setzen. Widmann-Mauz zufolge gebe es keinen Änderungsbedarf. Sie verwies auf Prüfungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, um Verträglichkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Außerdem hätten Ärzte die Möglichkeit, in begründeten Fällen einen Austausch zu unterbinden. Soviel zur Theorie. In der Praxis scheuen sich Mediziner oft, ihr Kreuzchen zu setzen – und mit Krankenkassen womöglich aneinanderzugeraten.
Das Problem ist Heilberuflern längst bekannt – nicht nur bei Morbus Parkinson. Deshalb arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss an der zweiten Wirkstofftranche zur Substitutionsausschlussliste. Im Mittelpunkt des Interesses stehen Antikonvulsiva, retardierte Opioide und Phenprocoumon.