Statt 6 Euro nur noch 3,30 – so sieht das Honorar für die Abgabe von Schutzmasken ab dem 10. Februar aus.
Für jede an einen Risikopatienten abgegebene FFP2-Maske galt bislang ein Fixhonorar von 6 Euro. Apotheker konnten diesen Betrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen lassen.
Weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vermehrt für die Höhe der Apotheker-Vergütung für die Abgabe von Schutzmasken kritisiert geworden war, kündigte er eine Honorar-Prüfung an.
Nun steht die Entscheidung fest: Mit dem 10. Februar ändert sich der Betrag auf eine Honorarhöhe von 3,30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Statement von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening
Den Referentenentwurf „Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ findet ihr hier.
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