In Frankreich sollen Menschen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nur mit einer Einzeldosis geimpft werden.
Die französische Behörde Haute Autorité de Santé (HAS) hat am Freitag empfohlen, Menschen, die schon eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, mit einer Single-Shot-Impfung zu versorgen. Sie konkretisiert damit ihre bisherigen Empfehlungen, wonach Patientinnen und Patienten nach einer nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion frühestens nach drei Monaten geimpft werden sollten. Jetzt heißt es, es solle wenn möglich sogar sechs Monate gewartet werden und dann soll nur eine Einzelinjektion erfolgen.
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HAS gibt an, dass bereits infizierte Menschen eine gewisse Immunität aufweisen würden. Bis zur 6-Monats-Frist sei das gut belegt, sodass eine Einzeldosis zu diesem Zeitpunkt als ein Booster für das Immungedächtnis fungieren könne, heißt es seitens der Behörde. Diese Boosterung erfolgt nicht prioritär, sondern im Rahmen der üblichen Impfpriorisierungskriterien.
Es soll aber zwei Ausnahmen geben: Patienten mit (insbesondere medikamentöser) Immunsuppression sollen nach frühestens 3 Monaten regulär, also mit zwei Dosen, geimpft werden. Die zweite Ausnahme sind die Patienten, die regulär eine erste Impfung erhalten und sich in den Tagen oder Wochen danach nachweisbar mit Sars-CoV-2 infizieren. Diese Patienten sollen ebenfalls nachgeimpft werden, allerdings nicht im regulären Impfintervall. Vielmehr soll die zweite Impfung 3 bis 6 Monate nach der Infektion appliziert werden.
In Deutschland sind die Empfehlungen noch etwas anders. Das Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehlen derzeit, Patienten, die sich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert haben, „unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung“ zu impfen. Das wäre dann eine Impfung nach regulärem Impfschema, also keine Einzelimpfung.
Bei beiden Vorgehensweisen stellt sich die Frage, welcher Impfstoff genutzt werden sollte. Weder das französische Gesundheitsministerium noch das deutsche RKI bzw. die deutsche STIKO äußern sich dazu. Da Re-Infektionen mit derselben Virusvariante bisher nur selten nachgewiesen wurden, wohl dagegen Reinfektionen mit anderen Varianten, insbesondere der Südafrika-Variante, könnte es viel Sinn machen, den Impfstoff für die postinfektiöse Impfung auch im Hinblick auf Variantenwirksamkeit auszuwählen.
Ersten Ergebnissen zufolge bietet der Impfstoff von AstraZeneca nur minimalen Schutz vor leichten und moderaten Infektionen mit der Südafrika-Variante (wir berichteten). Klinische Daten zu schweren Infektionen liegen bisher nicht vor. Für die mRNA-Impfstoffe sind die Daten etwas vielversprechender. Hier konnte in Labortests neutralisierende Aktivität gegen die Südafrika-Variante nachgewiesen werden, allerdings in deutlich geringerem Umfang als bei der Standardvariante und bei der B.1.1.7 Variante.
Bildquelle: Markus Spiske, unsplash