Der Nobelpreis für Medizin und Physiologie wurde 2020 für die Entdeckung des Hepatitis-C-Virus (HCV) verliehen.1 Das rückte einen bedeutendem Risikofaktor für die Entstehung von Leberkrebs erneut in den Fokus der Aufmerksamkeit. Zwar wurden in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Behandlung von HCV-Infektionen gemacht – moderne Medikamente ermöglichen, dass die Infektion bei über 97 % der behandelten Patienten komplett ausheilt – doch das Problem sind die unentdeckten Fälle. Viele Betroffene sind beschwerdefrei und wissen gar nichts von ihrer Infektion.2 Das kann in der Spätfolge zur Entstehung von Leberzirrhosen und Leberkarzinomen führen. Etwa ein Viertel der Leberkarzinome weltweit geht auf eine HCV-Infektion zurück.3 Doch was bedeutet das im Praxisalltag?
Im Licht der Nobelpreisverleihung wurde auch der Blick für die Bedeutung von Screening-Programmen zur Leberkrebs-Früherkennung geschärft. Passend dazu prüfte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2020, ob ein Hepatitis-B- und C-Screening in den Vorsorgekatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollte – mit Erfolg. Im November 2020 hat der G-BA beschlossen, dass Versicherte ab 35 Jahren künftig einmalig den Anspruch haben, sich auf Hepatitis-B- und C-Infektionen testen zu lassen. Diese Untersuchung wird Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, der alle 3 Jahre durchgeführt werden kann. Falls der letzte Check-up weniger als 3 Jahre zurückliegt, können Versicherte den Test übergangsweise unabhängig davon durchführen lassen. Sind die Versicherten bereits gegen Hepatitis B geimpft, so ist ein Test auf eine entsprechende Infektion nicht nötig.4
Die Aufnahme des Screenings in die Früherkennungsleistungen ist ein wichtiger Schritt, um die Zahl der unentdeckten HBC- und HCV-Infektionen zu reduzieren und so letztlich auch die Leberkrebs-Früherkennung voranzutreiben.
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