Mit der Pandemie kam nicht nur Schlechtes. In den Apotheken geht es seither deutlich unbürokratischer zu. Woran das liegt, erfahrt ihr hier.
Eines ist klar, die Coronapandemie dauert weiterhin an. Was geschieht nun mit all den Verordnungen und Regelungen, die eigentlich nur noch bin zum 31. März dieses Jahres fortgelten sollten, wie den vergüteten Botendienst oder die erweiterten Austauschmöglichkeiten? Sie werden ja auch weiterhin benötigt, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die Bundesregierung plant, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Um dies zu gewährleisten, soll ein neues Gesetz beschlossen werden, nämlich das „Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, auch EpiLage-Fortgeltungsgesetz genannt. Mit ihm blieben den Apotheken die Sonderregelungen in Sachen Arzneimittelabgabe erhalten, die sie aufgrund der Coronapandemie erhalten hatten.
Bisher ist dieses Gesetz auf einem guten Weg, denn es muss ja noch vor Ende diesen Monats verkündet werden, um das alte Gesetz rechtzeitig vor dessen Ablauf zu ersetzen.
Am Donnerstag (4. März) stimmten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Offenbar haben auch die Mutationen des Virus dazu beigetragen, diese Pandemiegesetzgebung voranzubringen, die nun laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn „erstmalig […] in Deutschland fest verankert“ sein wird. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu wörtlich:
Damit würde auch die „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ weiterhin gelten. Deren wichtigste Inhalte für die Apotheken vor Ort sind:
Auch die Pflegehilfsmittel bleiben weiterhin von 40 auf 60 Euro monatlich erhöht:
Die von Spahn geplante Pflegereform 2021 sieht dazu aber ohnehin eine dauerhafte Erhöhung ab Juli 2021 vor. Diese Regelungen sind also ab sofort nicht mehr zeitlich fest befristet, sondern gelten so lange, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite anhält. Der Gesetzesentwurf liest sich an dieser Stelle so:
Um dies festzustellen, beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis zukommen lassen.
Die Sonderregelungen bleiben den Apotheken also bis auf weiteres erhalten und erleichtern den Arbeitsalltag ungemein. Gerade der unkomplizierte Austausch nicht lieferbarer Arzneimittel, ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nehmen zu müssen und ohne eine Retaxation durch die Krankenkassen zu befürchten, ist ein Gewinn für Apotheke, Arzt und Patient. Hier würde man sich jedenfalls wünschen, dass diese Möglichkeit bestehen bleibt, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite vorüber ist.
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