Impfstoffe für Erst- und Zweitimpfungen müssen ab sofort über zwei unterschiedliche Rezepte bestellt werden. Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). So soll sichergestellt werden, dass Dosen für Zweitimpfungen auf jeden Fall in den Arztpraxen ankommen und bereits geimpfte Patienten vollständig immunisiert werden können.
Dafür vermerken Vertragsärzte auf dem bekannten Rezept (Muster 16), ob es sich bei der Bestellung um Dosen für Erst- oder Zweitimpfungen handelt. Wie gewohnt werden außerdem Name und Menge des bestellten Vakzins angegeben. Wichtig: Die individuelle Bestellmenge steigt dadurch nicht. Ärzte können also immer nur so viele weitere Impfdosen bestellen, wie nach Abzug der Zweitdosen maximal möglich wären. Die genauen Liefermengen und entsprechenden Bestellmengen für die Woche 10.–16. Mai stehen derzeit noch nicht fest.
Und es gibt eine weitere Neuerung: Zum 1. Juli ändert sich das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger. Ärzte sollen ab dann auf dem Bestellrezept das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 angeben. Dieses soll in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt werden. Bis dahin kann weiterhin das IK 100038825 verwendet werden.
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