Die Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 wurden überarbeitet. Was sich geändert hat, lest ihr hier.
Die am 17.05. fertiggestellte Fassung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) enthält neben dem intensivmedizinischen Bereich auch Empfehlungen zur stationären Therapie von COVID-Patienten insgesamt. Die Leitlinie wendet sich an alle im Krankenhaus tätigen Ärzte und andere Berufsgruppen, die Patienten mit COVID-19 betreuen. Zugleich soll sie als Orientierung für Personen und Organisationen dienen, die sich direkt oder indirekt mit diesem Thema befassen. Sie wird von der AWMF regelmäßig bei Verfügbarkeit neuer therapeutischer oder diagnostischer Evidenz aktualisiert.
Für die aktualisierte Version wurden zu den Themen medikamentöse Therapie (monoklonale Antikörper, Tocilizumab) sowie zur palliativen Behandlung systematische Recherchen durchgeführt und Empfehlungen hierzu abgestimmt.
Ihr findet die Ergänzungen
sowie zwischendurch in rot markiert.
Im Evidenzbericht der aktualisierten Leitlinie schreiben die Autoren zum Nutzen und Schaden einer Therapie mit SARS-CoV-2 spezifischen monoklonalen Antikörpern bei nicht-stationären Patienten: „Aus der einzigen vorliegenden Phase 3 Studie, in die ausschließlich nicht-hospitalisierte Patient*innen eingeschlossen wurden, lässt sich für keinen der analysierten Endpunkte ein Benefit durch die Gabe von Bamlanivimab oder Bamlanivimab mit Etesevimab in der Therapiegruppe feststellen.“ In der Leitlinie empfehlen sie: „Bei früh infizierten hospitalisierten Patienten ohne respiratorische COVID-19 Symptome mit mindestens einem Risikofaktor für einen schweren Verlauf, kann eine Therapie mit SARS-CoV-2 spezifischen monoklonalen Antikörpern erfolgen.“
Zur Therapie mit dem monoklonalen Antikörper Tocilizumab schreiben die Autoren: „Wir sehen einen leichten positiven Effekt (Sterblichkeit, Progression zur invasiven Beatmung) für die Gesamtpopulation unter Tocilizumab Therapie. Gleichzeitig sehen wir aber Subpopulationen (Patienten mit mild bis moderater COVID-19 Pneumonie ohne respiratorischen Support, invasiv beatmete Patienten) in den Einzelstudien, bei denen keine positiven Effekte auf die Sterblichkeit nachweisbar sind.“ In der Leitlinie schreiben sie: „Tocilizumab kann bei COVID-19-Patienten mit progredient schwerer Erkrankung zur COVID-19-Behandlung verabreicht werden. Tocilizumab sollte nicht eingesetzt werden bei Erkrankung ohne oder mit niedrigem Sauerstoffbedarf sowie bei bestehender invasiver Beatmung.“
Im Unterpunkt 7.11. des Evidenzberichtes sehen die Autoren der Leitlinie einen klaren Nutzen in der palliativen medikamentösen Therapie von COVID-19-Patienten. Sie schreiben: „Ein Effekt zugunsten palliativer Interventionen zur Linderung von Symptomen wie Atemnot, Angst, Delir etc. wurde in den identifizierten Studien gesehen. Jedoch sind Aussagen über die Größe des Effekts anhand der identifizierten Evidenz nicht möglich.“ Ihr Fazit lautet: „Mit Fokus auf die Symptomlinderung überwiegt der Nutzen bei adequater Anwendung sehr deutlich dem möglichen Schaden.“
Zur kompletten aktualisierten Leitlinie kommt ihr hier.
Den aktualisierten Evidenzbericht zur Leitlinie findet ihr hier.
Bildquelle: Olga Kononenko, unsplash