Die STIKO empfiehlt die Coronaimpfung nun auch für Schwangere mit erhöhtem Expositionsrisiko. Von einer generellen Impfempfehlung für Schwangere kann aber nicht die Rede sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen für Schwangere angepasst. Sie legt die Impfung nun bestimmten Schwangeren nahe. Bislang konnten sich nur schwangere Risikopatientinnen impfen lassen.
In der aktuellen STIKO-Impfempfehlung heißt es, Schwangeren mit Vorerkrankungen oder einem „erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände“ könne nach Nutzen-Risiko-Abwägung eine Impfung angeboten werden. Es wird empfohlen, dass sich diese Frauen im zweiten Schwangerschaftsdrittel mit mRNA-Impfstoffen impfen lassen.
Damit folgt die STIKO Forderungen von Fachverbänden und Interessengruppen. Sie hatten schon lange darauf gepocht, Schwangere in die Priorisierungsgruppen für eine COVID-19-Impfung aufzunehmen. „Inzwischen ist recht klar, dass es wohl keinen Zweifel mehr daran gibt, dass schwangere Frauen im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben“, erklärt Marianne Röbl-Mathieu gegenüber der Berliner Morgenpost. Sie ist die Vertreterin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in der STIKO.
„Es ist ein Signal an die Politik, aber auch an die betreuenden Frauenärzte, dass man Schwangeren eine Impfung nach individueller Prüfung großzügig empfehlen kann“, sagt Röbl-Mathieu. Sie geht davon aus, dass diese Schwangeren in der Impfreihenfolge wie Kontaktpersonen behandelt werden, also der Prioritätsgruppe 2 angehören werden.
Mit einer generellen Impfempfehlung für Schwangere hält sich die STIKO weiterhin zurück. Das liege nicht daran, dass etwa ein erhöhtes Risiko befürchtet werde. Vielmehr könne das Risiko noch nicht ausreichend beurteilt werden. Röbl-Mathieu: „Wo die Evidenz fehlt, wo es keine Kontrollgruppen gibt oder vergleichsweise geringe Datenmengen, kann die STIKO nichts empfehlen.“
Weiter erklärt sie: Wenn der Frauenarzt die Impfung nicht selbst vornimmt, könnten Schwangere ein entsprechendes Schreiben beim Hausarzt oder im Impfzentrum vorzeigen, um ihre Impfung zu erhalten.
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