Apotheken dürfen in Zukunft auch Impfnachweise, Genesenen- und Testzertifikate ausstellen. Das hat der Bundesrat mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bis Ende Juni sollen diese digitalen Nachweise spätestens starten.
Schon im Mai hatte Jens Spahn eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes angekündigt. Ziel soll auch eine leichte Zugänglichkeit des digitalen Impfpasses sein. Für die entsprechenden Zertifkate können Apotheken laut aktuellem Stand 18 Euro pro Nachweis abrechnen. Sie werden über das DAV-Verbändeportal generiert und sollen EU-weit überprüfbar sein.
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