Bis Ende Juni ist noch Zeit: Bis dahin sollten Vertragsärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis bestellen. Wer zu lange damit wartet, muss womöglich mit Sanktionen rechnen.
Um Sanktionen zu vermeiden, sollte in den nächsten Tagen die Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgen, appelliert die KBV an Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Die Frist endet Ende Juni.
Sollten die technischen Voraussetzungen in Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA) bis dahin noch nicht gegeben sein, schlägt die KBV das Aussetzten der Sanktionen vor. Hier würde es um ein Prozent weniger Honorar für alle vertragsärztlichen Tätigkeiten gehen.
Laut Gesetzesgeber sind Ärzte ab dem Juli 2021 dazu verpflichtet, technisch auf die ePA vorbereitet zu sein – doch dazu gehört auch der eHBA. „Aus unserer Sicht ist klar, dass die Praxen nicht für etwas in Haftung genommen werden können, wofür sie keine Verantwortung tragen“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Viele Praxen seien nicht dazu in der Lage, die Frist einzuhalten, schlicht, weil die Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehe.
„Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die Psychotherapeuten ist gerade erst bestellbar, aber noch längst nicht in der Praxis“, ergänzt Kriedel. Des Weiteren stünden noch Zulassungen für zwei von drei Konnektor-Updates aus. In einem Brief an das BMG wies die KBV nun auf die Missstände hin und es bestätigte: Die Sanktionierung fällt dann aus, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde.
Jetzt sollte also möglichst schnell bestellt werden. Wichtig: Der Beleg zur Bestellung sollte für den Fall einer nicht fristgerechten Lieferung dringend aufbewahrt werden. Denn die Lieferfristen der Kartenproduzenten können mehrere Wochen betragen.
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