Ärzten stehen ab Juli drei weitere Biomarker-Tests zur Verfügung, die mit der Kasse abgerechnet werden können. Hier die Details.
Die Vergütung von drei weiteren Biomarker-Tests zur Ermittlung des Rezidivrisikos bei Brustkrebs wurden vom Bewertungsausschuss jetzt festgelegt. Es handelt sich um die Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna®. Damit können Ärzten nun auf insgesamt vier Verfahren als Kassenleistung zurückgreifen. Der Test Oncotype DX® wurde bereits 2019 zugelassen.
Zum 1. Juli werden die Tests in den Abschnitt 19.4.5 EBM aufgenommen. Die Gebührenordnungspositionen (GOP) lauten 9503 EndoPredict® (15280 Punkte / 1699,80 Euro), 19504 MammaPrint® (18880 Punkte / 2100, 29 Euro) und 19505 Prosigna® (18880 Punkte / 2100,29 Euro).
Außerdem kann auch die ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen nach GOP 19402 (416 Punkte / 46,28 Euro) in EBM-Abschnitt 19.4.1 EBM abgerechnet werden.
Klar geregelt ist jetzt auch, dass die Aufarbeitung einer Gewebeprobe nach der GOP 19501 (552 Punkte / 61,41 Euro) nur im Zusammenhang mit der Veranlassung des biomarkerbasierten Tests Oncotype DX® nach der GOP 19502 (3296,50 Euro) berechnungsfähig ist.
Es muss ein Aufklärungsgespräch mit der Patientin erfolgen. Folgende Fachgruppen sind berechtigt, die Test-Aufklärung durchzuführen: Gynäkologen mit dem Schwerpunkt gynäkologische Onkologie, Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Internisten oder Gynäkologen mit dem Nachweis der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Unter diesem Link bietet sie weitere Details zum Thema.
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