Ab Herbst sollen die Corona-Impfzentren zurückgefahren oder geschlossen werden – dafür soll zunehmend auf mobile Impfteams gesetzt werden. Was auf der Gesundheitsministerkonferenz am Montag noch entschieden wurde, lest ihr hier.
Bei den Impfzentren wird es ab Herbst einen Kurswechsel geben: Sie sollen je nach regionalem Bedarf ab dem 30. September zurückgefahren oder geschlossen werden. Anders als aktuell soll der Fokus dann nicht mehr auf den Impfzentren, sondern auf mobilen Impfteams liegen. Über die künftige Infrastruktur des Impfangebots können die Länder aber selbst entscheiden – bei Bedarf können einzelne Impfzentren auch weiter betrieben werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder am Montag einstimmig geeinigt.
Nachdem die Herdenimmunität erreicht ist, sollen mehrheitlich niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte die Impfkampagne und die notwendigen Auffrischungsimpfungen übernehmen. Die Länder wollen sich zunächst aber nicht komplett aus der Impfkampagne zurückziehen. Auch über den 30. September hinaus setzt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) weiter auf staatliche oder kommunale Impfangebote.
„Auch wenn wir künftig die Impfzentren in ihrer bisherigen Struktur voraussichtlich nicht mehr brauchen, werden ihre Erfahrung und Infrastruktur insbesondere für bevorstehende Auffrischungsimpfungen weiterhin von Nutzen sein“, sagte der GMK-Vorsitzende und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
Ab dem vierten Quartal des laufenden Jahres rechnen die Minister mit nötigen Auffrischungsimpfungen. Dabei könnte es Aufgabe der Länder sein, mithilfe mobiler Impfteams zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Obdachlosen- und Asylbewerberheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften sowie in sozialen Brennpunkten zu impfen. Bereits im ersten Quartal 2021 hätten mobile Teams über 4 Millionen Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen den Piks verabreicht. Damit habe man „sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Holtschek.
Die Hausärzte machen deutlich, dass sie für eventuelle Auffrischimpfungen bereitstehen. „Sobald feststeht, für wen und wann Auffrischungen der Impfung nötig sind, können die Bürger in den Praxen geimpft werden – immer vorausgesetzt, es steht genügend Impfstoff zur Verfügung“, reagierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz. „Es ist gut, dass die Länder Erfahrungen mit den Impfzentren gesammelt haben und nun einen Bauplan haben, wenn solche Zentren noch einmal nötig sein sollten“, so sein Fazit zur GMK.
Die Länder können selbst entscheiden, ob sie die Impfzentren mit dem Schwerpunkt auf mobilen Teams beibehalten oder durch neue Angebote ersetzen wollen. Wenn der Bedarf da ist, sollen die Impfzentren aber schnell wieder aktiviert werden können. Der Stand-by-Betrieb soll zu 50 Prozent von Bund und Ländern finanziert werden.
Geplant ist, dass die neue Regelung zunächst über den Winter hinweg bis zum 30. April 2022 gilt. Das Bundesgesundheitsministerium soll nun zeitnah die Coronavirus-Impfverordnung entsprechend anzupassen, hieß es auf der Konferenz.
Noch ausstehende Zweitimpungen in den Impfzentren seien durch die Umstellung nicht gefährdet, sie würden für die Impflinge grundsätzlich sichergestellt, so die Ankündigung.
Alle Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz im Detail findet ihr unter diesem Link.
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