Bei der Rezeptabrechnung von Medizinalcannabis müssen Apotheken ab Juli bestimmte Zusatzdaten übermitteln. Dieser sogenannte Z-Datensatz soll genauere Daten zur Abgabe und Zubereitung der Rezepturen generieren. Darauf haben sich Kassen und Apotheker im Rahmen neuer Vergütungsregeln in der Cannabisversorgung geeinigt. Die Abrechnung werde dadurch transparenter und detaillierter.
Ab 1. Juli muss auf dem Rezept für Cannabis ein sogenannter Hash-Wert aufgedruckt sein. Der Abrechnungsdatensatz sowohl von Papier- als auch E-Rezepten muss mit dem Z-Datensatz an das Rechenzentrum und von dort an die jeweilige Krankenkasse übermittelt werden.
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