Untersuchungen des IQWiG zum Disease Management Programm Herzinsuffizienz zeigen: Die meisten Versorgungsaspekte sollten überarbeitet werden. Auch fehlen noch manche neue Behandlungsempfehlungen.
Nach der koronaren Herzkrankheit und dem Herzinfarkt zählt die Herzmuskelschwäche in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Krankenhauseinweisungen und Todesfälle: Im Jahr 2018 waren 456.012 Personen in Deutschland wegen einer Herzinsuffizienz vollstationär untergebracht; 35.297 Patienten verstarben im Jahr 2019 an einer Herzinsuffizienz.
Disease-Management-Programme (DMPs) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, die auf den Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin beruhen. Sie sollen sicherstellen, dass die Patienten eine Versorgung erhalten, die das Risiko von Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit so weit wie möglich verhindert und die Lebensqualität verbessert.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktuelle medizinische Leitlinien zur Behandlung von Herzinsuffizienz recherchiert. Beim Abgleich der Empfehlungen mit der geltenden Richtlinie des G-BA wurden Diskrepanzen zu den Leitlinien festgestellt.
Das abschließende Fazit des IQWiG nach der Auswertung von insgesamt 591 Empfehlungen aus 14 Leitlinien: Die meisten Versorgungsaspekte des gültigen DMP Chronische Herzinsuffizienz sollten überarbeitet und neue Aspekte ergänzt werden.
Rechtzeitig vor Erstellung des Abschlussberichts haben die Wissenschaftler des IQWiG in einigen frisch überarbeiteten Leitlinien – unter anderem in der gerade aktualisierten Nationalen VersorgungsLeitlinie Herzinsuffizienz (NVL 2021) und auch in der aktuellen Leitlinie der European Society of Cardiology – Empfehlungen zur Verordnung von SGLT-2-Hemmern identifiziert. Die Verordnung von SGLT-2-Hemmern soll gemäß der NVL 2021 bei andauernder Symptomatik trotz leitliniengerechter Kombinationstherapie erwogen werden – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Diabetes mellitus vorliegt oder nicht. Alternativ sei auch eine Kombinationsbehandlung mit Sacubitril/Valsartan zur Intensivierung der medikamentösen Therapie zu empfehlen. Derzeit ist die medikamentöse Therapie mit SGLT-2-Hemmern noch nicht Gegenstand des aktuellen DMP-Herzinsuffizienz.
Die im Rahmen der IQWiG-Recherche betrachteten Leitlinien heben zudem auch die verschiedenen Formen und Ausprägungen der Herzinsuffizienz ab, wohingegen als Einschreibungskriterien des DMP nur die systolische Herzinsuffizienz (ab einem definierten Schweregrad) Berücksichtigung findet. Darüber hinaus geben zwei internationale Leitlinien und die NVL 2021 Empfehlungen für den Einsatz von multidisziplinären Behandlungsteams und deren konkrete Aufgaben, die in der aktuellen DMP-Richtlinie noch nicht enthalten sind.
Ein großer Teil der Patienten mit einer Herzinsuffizienz leidet zusätzlich unter Begleiterkrankungen, wie Diabetes mellitus Typ 2, chronischer Niereninsuffizienz oder COPD. Diese Begleiterkrankungen wirken sich auf die Lebensqualität der Patienten aus. Sie zu berücksichtigen ist wichtig, weil dies Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf und die Lebenserwartung haben kann. In der NVL 2021 und in mehreren internationalen Leitlinien werden nun weitere Begleiterkrankungen benannt, die in der Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz eine Rolle spielen, allerdings bisher nicht in der DMP-Richtlinie abgebildet sind.
Eine mangelhafte Überleitung von Patienten mit Herzinsuffizienz in die ambulante Versorgung nach einer stationären Behandlung kann wiederholte Krankenhauseinweisungen zur Folge haben. Die Langzeitprognose der Herzinsuffizienz wird zudem durch ein multidisziplinäres Entlassmanagement verbessert. Da aber trotz der seit 2017 gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellung einer lückenlosen Anschlussversorgung weiterhin Versorgungsprobleme nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bestehen, sollte das Entlassmanagement als neuer Kerninhalt des Versorgungsaspekts „Kooperation der Versorgungsebenen“ für das DMP Herzinsuffizienz definiert werden.
Telemedizinische Maßnahmen sind in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt worden und haben in der Patientenversorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sowohl die NVL 2021 als auch eine australische Leitlinie empfehlen im Rahmen einer intensivierten Betreuung den Einsatz von telemedizinischen Maßnahmen für die Behandlung von Herzinsuffizienz. Auch der G-BA hat im Rahmen des Bewertungsverfahrens zu „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ im Jahr 2020 beschlossen, eine telemedizinische Betreuung bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz in das ambulante Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung solcher Maßnahmen fehlt aber noch in der aktuellen DMP-Richtlinie.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Originalpublikation haben wir euch hier und im Text verlinkt.
Bildquelle: Peter Herrmann, unsplash.