Ein neuer Bundesrahmentarifvertrag ist unter Dach und Fach: Der ADA und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich nach langen, zähen Verhandlungen geeinigt. Es geht um Mindestlöhne im Notdienst – und um Änderungen beim Kündigungsschutz.
Ein kurzer Rückblick: Zum 31. Dezember 2013 hatte der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) den Bundesrahmentarifvertrag gekündigt. Das Dokument gilt für alle Kammerbezirke mit zwei Ausnahmen: Sachsen hat sich vor mehr als 16 Jahren aus dem ADA verabschiedet, während in Nordrhein Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) geschlossen werden. Zurück zum ADA: In den Verhandlungen wollte die Apothekengewerkschaft ADEXA vor allem Angestellte im Notdienst besser stellen. Doch die Sache entwickelte eine gewisse Eigendynamik.
Seit Januar gelten mit ein paar Ausnahmen flächendeckende Mindestlöhne von 8,50 Euro pro Stunde. Jetzt wurde für angestellte Approbierte, Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten vereinbart, im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr diesen Wert zu berücksichtigen. Nach den neuen Regelungen werden entweder 5,5 statt 3,5 Stunden als Freizeit gewährt – oder 85 Euro vergütet. Der Betrag ist für alle vertretungsberechtigten Berufsgruppen gleich. Notdienste zwischen 18:30 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr bleiben außen vor.
Im neuen BRTV erklären beide Tarifpartner, dass Angestellte proportional zu ihren Wochenstunden eingeteilt werden. Auch darf das Tarifgehalt nicht durch möglichst viele Notdienste unterschritten werden. Das gilt beispielsweise für pauschal abgegoltene Dienste, sollten Angestellte 13 oder mehr Prozent über Tarif erhalten. Und Freizeit soll zusammenhängend im Folgemonat gewährt werden. Außerdem darf ein Notdienst inklusive der davor und/oder danach geleisteten „normalen“ Arbeitszeit maximal 24 Stunden dauern. Und im Anschluss ist Freizeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren – nur bei dringenden betrieblichen Gründen sind Abweichungen möglich.
Regelungen ausschließlich zu Gunsten von Apothekenangestellten? Apothekenleiter konnten sich ebenfalls mit einer Forderung durchsetzen. Sie beklagen häufig, innerhalb tariflicher Kündigungsfristen keine neuen Fachkräfte zu finden. Deshalb haben sich ADEXA und der ADA auf folgende Änderung geeinigt: Nach der Probezeit können Fristen von bis zu drei Monaten vereinbart werden. Das schafft für Inhaber mehr Planungssicherheit.