Flattert demnächst ein Rezept über die Corona-Medikamente mit Molnupiravir oder Nirmatrelvir/Ritonavir in die Apotheke, müsst ihr einiges beachten. Ich habe euch einen Spicker zusammengestellt.
Seit Jahresbeginn steht endlich eine langersehnte medikamentöse Therapie gegen COVID-19 zur Verfügung. Das heiß erwartete Lagevrio® (Molnupiravir) machte den Anfang, in Kürze wird Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) folgen. Was sind das für Medikamente und welche Beratung erwarten unsere Kunden?
Wichtig ist vor allem, das komplette Abgabe-Prozedere zu kennen: Von der Bestellung durch den Patienten per Verschreibung oder durch einen Anruf aus der Praxis, bis zur Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel, der Abgabe des Medikamentes selbst und der Abrechnung mit den Krankenkassen müssen wir hier an einiges denken.
Das Wichtigste zu Lagevrio® in Kürze (mehr gibt's hier):
Das – und die Sicherung der Verfügbarkeit im Ernstfall – sind Gründe dafür, dass Lagevrio® nicht wie andere Medikamente auch auf Vorrat bestellt und gelagert werden darf. Es gibt daher einen ganz bestimmten Ablauf, der eingehalten werden muss, wenn ein solches Rezept die Apotheke erreicht:
1. Das Rezept oder die telefonische Vorbestellung des Arztes für einen betroffenen Patienten über Lagevrio® (BUND-PZN 17936094) erreicht die Apotheke. Bei einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung per Fax muss das Originalrezept unverzüglich nachgereicht werden.
2. Der Artikel wird über den pharmazeutischen Großhandel bestellt. Dieser liefert ein Begleitschreiben mit, das dem Patienten ausgehändigt werden soll.
3. Die Apotheke druckt zusätzlich noch Anwendungshinweise aus, da die Packungsbeilage zurzeit nur in englischer Sprache beiliegt.
4. Zwingend benötigte Angaben auf dem Rezept sind:
6. Das Medikament wird (am besten per Botenlieferung) an den Patienten geschickt.
7. Für diese vom Bund beschafften Medikamente erhält die Apotheke pro Packung eine Vergütung in Höhe von 30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn ein Botendienst eingesetzt wird, kommen noch 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer hinzu.
8. Unter der Angabe der genannten BUND-Pharmazentralnummer wird anschließend monatsweise mit dem Rechenzentrum abgerechnet.
9. Die Gesamtvergütung für eine Packung ohne Botendienst beträgt brutto 59,50 Euro. Davon müssen 20 Euro netto an den pharmazeutischen Großhandel weitergeleitet werden, der die Packung angeliefert hat.
10. Die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen müssen bis zum 31. Dezember 2024 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden.
Paxlovid® mit dem Kombinationswirkstoff Nirmatrelvir und Ritonavir wird in Kürze ebenfalls verfügbar sein. Auch hier ein Kurzüberblick (und hier mehr):
Grundsätzlich sind sowohl Lagevrio® als auch Paxlovid® neue Arzneimittel, bei deren Anwendung besonders genau hingesehen werden muss, was die Verträglichkeit angeht. Bei der Abgabe sollte das Apothekenpersonal die betroffenen Patienten immer darauf hinweisen, dass sie Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen mitteilen sollten und diese dann auch weiterleiten.
Entweder kann der Patient sie selbst weitergeben (hier geht's zum Online-Formular), oder an die Apotheke weitergeben, damit diese sie meldet (das geht hier). Das alles trägt dazu bei, die Arzneimittel gezielt einsetzen zu können und Patienten vor der Einnahme umfassend aufzuklären.
Bildquelle: Wengang Zhai, Unsplash