Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie steht nun die Rahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege fest. Um spezialisierter Leistungserbringer zur Versorgung von Patienten mit chronisch und schwer heilenden Wunden zu werden, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Sie ist eine Pflegefachkraft, die
a.) bereits die Zusatzqualifikation im Bereich Wundversorgung im Umfang von 168 UE abgeschlossen hat
ODER innerhalb der Übergangsfrist von zwei Jahren:
b.) sich in der oben genannten Fortbildung befindet und zusätzlich unterstützt wird durch eine externe Fachkraft (wie z.B. von einem Homecare Unternehmen) mit abgeschlossener obig genannter Zusatzqualifikation. Für die Zusammenarbeit ist ein Kooperationsvertrag notwendig.
Beispiel:
Wundexperte ICW® (56 UE) + Fachtherapeut Wunde ICW® (120 UE)
zertifizierter Wund-assistenten/WAcert® DGfW (84 UE) + Aufbaukurs zertifizierter Wundtherapeut/ WTcert® DGfW (236 UE)
Sie sind Pflegefachkräfte,
a.) die bereits die Zusatzqualifikation im Bereich Wundversorgung im Umfang von 84 UE abgeschlossen hat
ODER innerhalb der Übergangsfrist von zwei bzw. vier Jahren:
Sie sind Pflegekräfte,
b.) die über eine Zusatzqualifikation i.H.v. 56 UE (entspricht Basiskurs ICW®) verfügen.Zudem hat die Einrichtung sicherzustellen, dass die Hälfte ihrer versorgenden Pflegefachkräfte innerhalb von 2 Jahren über 84 UE Qualifikation verfügen. Nach vier Jahren ist dies für alle versorgenden Pflegefachkräfte der Einrichtung sicherzustellen.
Beispiele:
Wundexperte ICW® (56 UE) + Modul I Fachtherapeut Wunde ICW® (32 UE) +Prüfung
Geprüfter Wundberater AWM® (64 UE) + Ergänzungskurs in Vorbereitung
zertifizierter Wund-assistenten/WAcert® DGfW (84 UE)
Fortbildungen/Rezertifizierung:
Fortbildungsangebote von HARTMANN
Online-Angebote:
Aktuelle Verträge für häusliche Krankenpflege behalten ihre Gültigkeit und könnten bei Erfüllung der Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer ergänzend für den Bereich Wundversorgung verhandelt werden. Interessierte und potenzielle spezialisierte Leistungserbringer können auf Basis der Rahmenempfehlung auch Einzelverträge mit Kassen zur Wundversorgung schließen oder ggf. über den zuständigen Pflegeverband.
Sind ausreichend Versorgungsverträge zur spezialisierten Wundversorgung geschlossen, darf nur noch im Einzelfall ein nicht spezialisierter Leistungserbringer die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden übernehmen. Ab dem 01.10.2022 darf die Krankenkasse ihren Versicherten mit chronisch schwer heilenden Wunden einen spezialisierten Leistungserbringer benennen, der die Versorgung übernimmt.
Da die Vereinbarung nicht auf alle Fragen eine Antwort gibt, bündelt HARTMANN bleibende Fragen, um diese dem GKV-Spitzenverband zur Klärung zuzusenden und diesen auf mögliche Stolpersteine hinzuweisen. Gerne können auch Sie hierzu mit uns per E-Mail in Kontakt treten und uns ihre Fragen oder Kontaktwunsch zur neuen Richtlinie für die chronische Wundversorgung mitteilen:
krankenkassenmanagement@hartmann.info
Sie wollen sich persönlich austauschen? Unser Webinarangebot an drei Terminen:
Mittwoch, 02. März 2022, 18.00-19.00 Uhr
Dienstag, 08. März 2022, 18.00-19.00 Uhr
Donnerstag, 17. März 2022, 18.00-19.00 Uhr
Alle weiteren Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.