Mit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes gibt es einige Änderungen im Umgang mit Medikamenten für Tiere. Strengere Vorgaben, erschwerter Versand und verärgerte Tierheilpraktiker – ein Überblick.
Genau vor einer Woche trat das neue Tierarzneimittel-Gesetz (TAMG) zusammen mit der EU-Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Die Novelle löst Vorgaben ab, die bisher im Arzneimittelgesetz aufgeführt wurden. Eine Konsequenz des neuen TAMG: In der EU dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Tiere nun nicht mehr über den Versandhandel verkauft werden und sind folglich für Tierbesitzer nur noch beim Tierarzt selbst oder in einer Apotheke erhältlich.
Die EU gab ihren Mitgliedsstaaten zwar Spielräume für die genaue Umsetzung der Vorgaben – Deutschland entschied sich aber für ein striktes Versandhandelsverbot. Tierärzte hatten Bedenken geäußert, dass die Versorgung bestimmter Tierarten wie Zierfische oder Exoten durch das neue Gesetzt gefährdet werden könne. Das hatte schließlich zur Folge, dass die Regierungsfraktionen im letzten Moment doch noch eine Änderung mit aufnahmen: Den Bundesministerien für Landwirtschaft und Gesundheit soll es nun doch unter Zustimmung der Bundesländer erlaubt werden, den Versandhandel für die Behandlung dieser Tiergruppen unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten.
Was sich außerdem ändert: Für Rezepturen von Tierarzneimitteln gelten künftig strengere Vorgaben als bei Humanarzneimitteln. Wenn in Zukunft ein Medikament für Tiere herausgegeben wird, das nicht der Zulassungspflicht unterliegt, muss dies an die Behörden gemeldet werden.
Kritisch könnte es für Apotheker in Fällen werden, in denen sie ein rezeptfreies Humanarzneimittel, wie z. B. Homöopathika, für die Behandlung eines Tieres abgeben sollen. In diesen Fällen muss in Zukunft ein Rezept vom Tierarzt vorgelegt werden – zumindest, wenn der Tierbesitzer gegenüber dem Apotheker erwähnt, dass es um die Behandlung seines Tieres geht. Auch Tierheilpraktiker dürfen nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und Humanhomöopathika nicht mehr bei Tieren anwenden, wenn hierfür kein tierärztliches Rezept vorliegt. Eine Verfassungsbeschwerde der Tierheilpraktiker hiergegen blieb bisher erfolglos.
Eine weitere Neuerung: Tierärzte müssen über ihren Einsatz von Antibiotika bei der Behandlung von Hunden und Katzen Buch führen und diese Informationen an die Behörden weiterleiten. Eine Meldung muss erstmals im Jahr 2026 für das Vorjahr erfolgen.
Zum neuen TAMG kommt ihr hier.
Bildquelle: Roberto Sorin, unsplash