Fall abgeschlossen: DocCheck setzt sich vor Gericht gegen einen prominenten Querdenker durch.
Die Sache hatte Ende Januar bundesweit Wellen geschlagen: Ein bekannter Corona-Querdenker hatte über Twitter die Behauptung aufgestellt, dass der Blogger Narkosedoc kein praktizierender Arzt, sondern eine Erfindung von DocCheck sei. Beiträge von Narkosedoc, der schon seit Jahren bei DocCheck bloggt und der seit der Corona-Pandemie auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, würden in Wahrheit von Mitarbeiterinnen der DocCheck News-Redaktion verfasst.
Als „Beweis“ für diese Behauptung wurden öffentlich einsehbare Quellcode-Einträge angeführt. Sie stehen im Zusammenhang mit dem von DocCheck genutzten Content-Management-System, haben aber nichts mit der Autorschaft der Blogs zu tun. DocCheck hatte den Sachverhalt noch am 24. Januar 2022 richtiggestellt. Die Falschbehauptung wurde allerdings von unterschiedlichen Stellen in den sozialen Medien weiterverbreitet.
DocCheck hat vor diesem Hintergrund vom Verfasser des Tweets eine Unterlassungserklärung eingefordert und ist auch an anderen Stellen gegen Falschberichte aktiv vorgegangen. Als die Unterlassungserklärung zunächst verweigert wurde, strengte DocCheck eine einstweilige Verfügung an. Dieser hat das Landgericht Köln entsprochen und die Weiterverbreitung des Tweets bzw. die erneute Aufstellung entsprechender Behauptungen unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft verboten.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2022 hat der Verfasser des Ausgangs-Tweets die einstweilige Verfügung jetzt vorbehaltlos als endgültige, rechtsverbindliche Regelung anerkannt und mitgeteilt, den Tweet gelöscht zu haben. Wir freuen uns über diesen Ausgang. Blogger sind für den kritischen Medizinjournalismus wichtig. Daher sollte es keine Routine werden, sie öffentlich zu verleumden.
Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur, DocCheck News
Dr. Frank Antwerpes, CEO, DocCheck AG
Bildquelle: Gilles Lambert, unsplash