Erkennen Apotheker beim Erstellen eines Corona-Impfzertifikats, dass der vorgelegte Ausweis gefälscht ist, dürfen sie die Polizei verständigen. In solchen Fällen liege keine Schweigepflicht vor, so ein Gerichtsurteil.
Das Amtsgericht Landstuhl in Rheinland-Pfalz entschied zugunsten einer Apotheke in Kaiserslautern, wo ein Impfpass-Fälscher wegen veralteter Chargennummern aufgeflogen war. Die Mitarbeiter der Apotheke hatten daraufhin die Polizei verständigt, der Mann ist inzwischen wegen Urkundenfälschung verurteilt.
Im Urteil heißt es wörtlich: „Verletzungen der Schweigepflicht sind […] gerechtfertigt, wenn Mitarbeiter einer Apotheke Anhaltspunkte für eine Impfpassfälschung erkennen und ihre Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden weitergeben.“ In der weiteren Begründung erklärt das Gericht, dass von regelmäßigen Betrugsversuchen in Apotheken auszugehen sei, weil der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 inzwischen fast überall im öffentlichen Raum erforderlich ist. Das Anzeigen solcher Fälschungen sei berechtigt, denn diese gingen immer auch mit einer Gefährdung anderer Menschen einher. Außerdem würden die Betrüger es nach einer bloßen Weigerung der Apothekenpersonals, den Nachweis auszustellen, vermutlich einfach in der nächsten Apotheke versuchen; auch daher hätten die betroffenen Mitarbeiter richtig gehandelt.
Mehr dazu, wie ihr gefälschte Impfausweise erkennt, findet ihr hier.
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