In Berlin macht sich die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ an die Arbeit. Aber wer sitzt in dieser Kommission? Eine Vorstellungsrunde.
Der Startschuss war laut zu hören in Berlin: Mit Verkünden der 16 Expertinnen und Experten der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat der Gesundheitsminister das wahrscheinlich größte gesundheitspolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode initiiert – eine große Krankenhausreform.
Es geht nicht weniger als um (fast) alles – alles was die Krankenhausversorgung in Deutschland betrifft. Neuaufschläge zur Notfallversorgung, Pläne gegen den Pflegemangel und irgendetwas zwischen Reförmchen und Reform in Sachen Fallpauschalen ist auch angedacht. Das klingt schon mal ambitioniert.
Doch wer sind die Fachleute eigentlich, die da unsere versorgungstechnische Zukunft in den Händen halten? Ganz im Sinne der „neuen Fachlichkeit“ besteht das Gremium aus Mitgliedern unterschiedlicher Professionen – wie der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das BMG angebundenen Koordinator. Der Professorenanteil liegt bei 81 Prozent. Ganz ohne akademische Weihen sind nur 2 von 16 Mitgliedern. Werfen wir einen Blick auf die Profis.
Das sind sie, die Krankenhausreformer im Namen der Politik. Mit jeder Menge Know-How und Praxisbezug soll es nun also in Sachen Krankenhausreform vorangehen. Neben dem Expertenrat werden laut Gesundheitsminister zudem sowohl die Krankenhausseite, als auch die Länder im Laufe der Kommissionsarbeit angehört. Was die künftige Arbeit und deren Ergebnisse angeht, konnte Lauterbach noch keinen konkreten Plan nennen. Es ist auch bisher unklar, ob und wie die Arbeit institutionalisiert wird. Das in Corona-Zeiten in Mode gekommene Auslagern der politischen Verantwortung in ehrenamtliche Regierungskommissionen hat nicht nur Fans. In jedem Fall soll die Arbeit so angelegt sein, dass die Wissenschaftler nicht erst zum Ende der Legislaturperiode ein Ergebnis liefern, sondern regelmäßige Zwischenergebnisse abgeben. Die können dann in laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
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