Wann und wie Sie die GOP 03230 (EBM) für das ärztliche Gespräch ansetzen inkl. Abrechnungstipps und Leistungsinhalte.
Sprechende Medizin zählt in der Hausarzt- und Facharztpraxis zu den wichtigsten Leistungen. Die GOP 03230 wird besonders von Hausärzten oft angesetzt, um ärztliche Gespräche abzurechnen. Aber auch Fachärzte nutzen diese EBM-Ziffer zur Abrechnung – Kinder- und Jugendärzte rechnen dagegen die Nr. 04230 ab.
Bei der Abrechnung verschenken jedoch viele Ärzte Teile ihres Honorars. Das sollte Ihnen nicht passieren! Hier zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Abrechnung der Ziffer 03230 ankommt und worauf Sie achten müssen.
Bezeichnung: Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist
Punkte: 128
Leistungsinhalt:
Obligatorisch:
und/oder
Fakultativ: Beratung und Erörterung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen Auswirkungen und deren Bewältigung im Zusammenhang mit der/den Erkrankung(en), die aufgrund von Art und Schwere das Gespräch erforderlich macht (machen)
Einschränkungen: Die Gebührenordnungsposition 03230 ist im Notfall und im Notdienst nicht berechnungsfähig. Sie kann nicht im selben Behandlungsfall wie die GOP 30700 abgerechnet werden, und nicht in derselben Sitzung wie die GOP 03370, 03372, 03373, 35100, 35110, 35150, 35151, 35152, 35163, 35164, 35165, 35166, 35167, 35168, 35169, 35173, 35174, 35175, 35176, 35177, 35178, 35179, 37300, 37302, 37305, 37306 bzw. wie die Kapitel 35.2.1, 35.2.2.
Ob die EBM-Ziffer 03230 abgerechnet werden kann, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Diese muss ein problemorientiertes ärztliches Gespräch notwendig machen. Dabei muss es sich aber nicht unbedingt um eine lebensverändernde Erkrankung handeln. Diese Einschränkung im EBM ist 2015 entfallen.
Wichtig ist auch, dass das Gespräch „problemorientiert“ ist. Ein allgemeines Gespräch über die Krankheit oder die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über die weitere Behandlung erfüllen nicht die Anforderung laut EBM. Das Gespräch mit dem Patienten muss sich um ein spezifisches, individuelles Problem drehen, z. B. zur Arzneimittel-Wechselwirkungen oder krankheitsbedingte Einschränkungen im Alltag.
Weitere Gesprächsziffern stellen wir in einem eigenen Blogbeitrag vor.
Tipp: Dokumentieren Sie nicht nur die genaue Dauer des Gesprächs (mit Uhrzeiten), sondern auch, worum es in dem Gespräch ging und warum es nötig wurde.
Das problemorientierte ärztliche Gespräch muss mindestens 10 Minuten dauern. Dann können die Nrn. 03230/04230 zusammen mit der Versichertenpauschale berechnet werden.
Viele Ärzte wissen nicht, dass Nr. 03230 im Behandlungsfall unbegrenzt abgerechnet werden kann und verschenken Honorar. Die Abrechnungsbestimmung sieht vor, dass die Gesprächsdauer je vollendete 10 Minuten abgerechnet werden darf. Für ein 25-minütiges Gespräch können also 2 x 10 Minuten angesetzt werden.
Werden die GOP 03230 sowie diagnostische bzw. therapeutische Leistungen nebeneinander abgerechnet, muss die Arzt-Patienten-Kontaktzeit der jeweiligen Gebührenordnungsposition um mindestens 10 Minuten länger ausfallen.
Wird die GOP 03230 z. B. neben der GOP 01410 (Hausbesuch) berechnet, ergibt sich:
20 Minuten Mindestdauer für GOP 01410
+ 10 Minuten Mindestdauer für GOP 03230
= 30 Minuten Gesamt-Mindestdauer
Tipp: Bei sehr hohen Fallzahlen oder z. B. vielen Hausbesuchen mit gleichzeitigen Gesprächen kann es außerdem dazu kommen, dass die abgerechneten Prüfzeiten mehr als12 Stunden an einem Tag bzw. mehr als 780 Stunden in einem Quartal ergeben. Dann droht eine Plausibilitätsprüfung.
Sie sollten dann mithilfe Ihrer Dokumentation belegen können, dass Sie tatsächlich jedes Mal den vollen Leistungsinhalt der Ziffer erbracht haben.
Lesen Sie hier, was eine Plausibilitätsprüfung ist und wie Sie sie vermeiden.
Die Ziffer 03230 ist auch im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Kodieren Sie dafür die entsprechende Zusatzkennzeichnung.
Für Telefonate können die Nrn. 03230/04230 aber nicht abgerechnet werden. Nutzen Sie für telefonische Gespräche die Ziffer 01435.
Das ärztliche Gespräch kann auch mit einer Angehörigen oder anderen Bezugsperson geführt werden, z. B. in einem Pflegeheim oder im Rahmen des Hausbesuchs bei geriatrischen Patienten.
Klicken Sie hier für Tipps zur Abrechnung von Hausbesuchen und zur Kooperation mit Pflegeheimen.
Wie bereits erklärt, kann die GOP 03230 unbegrenzt abgerechnet werden. Allerdings darf sie rechnerisch in maximal 50 % der Behandlungsfälle angesetzt werden. In der Praxis ist das üblicherweise kein Problem.
Dazu kommt allerdings das allgemeine Gesprächsbudget im EBM. Überschreitet man als Arzt dieses Budget in der Quartalsabrechnung, werden die einzelnen Leistungen zwar noch vergütet – allerdings sinkt ihr Wert in Euro.
Der Koalitionsvertrag 2021 sieht vor, dass hausärztliche Leistungen in Zukunft entbudgetiert werden. Für Hausärzte könnte das Gesprächsbudget also bald entfallen. Wenn Sie auf dem neuesten Stand bleiben wollen, abonnieren Sie unseren Newsletter für Praxisärzte.
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