Seit Monatsanfang gilt die neue Testverordnung. Als durchdacht kann man sie nicht bezeichnen. Wie bitte sollen wir in den Apotheken prüfen, wer den Eigenanteil zahlen muss?
Ich muss glaube ich nicht viel dazu sagen, wer ab jetzt alles „Anspruch“ auf einen kostenlosen oder auch den 3€-Antigen-Test hat. Wer es nochmal nachlesen möchte: bitte schön. Nur: Wie sollen wir die Gründe dokumentieren?
Müssen wir jetzt immer eine Eigenerklärung des Kunden unterschreiben lassen, oder genügt es, wenn er die Gründe für die Testung bei der Terminbuchung über unser System einfach anklickt? Und wenn das Klicken genügt: Wie soll ich denn im Testzelt nachprüfen, ob die Angaben richtig sind? Ok, den Mutterpass kann ich mir zeigen lassen, aber genügt das? Oder muss ich den auch noch kopieren und verakten?
Aber was ist mit einem Kinobesuch? Soll ich jetzt die Eintrittskarten kontrollieren? Die Probanden halten mich dann entweder für unverschämt, verrückt oder krankhaft misstrauisch – oder? Und wie kopiere ich dann eine elektronische Eintrittskarte? Muss ich kontrollieren, ob Herr Müller heute tatsächlich seine alte Tante im Pflegeheim besucht? Wer überlegt sich denn so einen Unsinn?
Die KV hat bereits reagiert und will die Antigen-Tests zukünftig nicht mehr abrechnen. Wen wundert das wirklich? „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“ heißt es in einem Brief an Gesundheitsminister Lauterbach.
Recht haben sie! Wir Apotheken sollten uns anschließen und auf Rechtssicherheit pochen. Wenn nicht geklärt ist, wie wir dokumentieren müssen und die Angaben der Bürger überprüfen sollen, dann müssen wir unsere Arbeit in diesem Bereich einstellen – bevor wir alles umsonst geleistet haben und uns dann auch noch Betrug unterstellt wird.
Eine selten dämliche Situation kurz vor der Herbstwelle, die uns die Politik da eingebrockt hat. Mir schwant Fürchterliches!
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