Die aktuelle EU-Tierarzneimittelverordnung schränkt den Antibiotikagebrauch ein. So sollen Antibiotikaresistenzen vermieden werden. Ab August regelt eine neue Verordnung, welche Substanzen verboten werden.
Durch eine neue EU-Verordnung ist die Anwendung einger antibiotischer Substanzen bei Tieren in Zukunft verboten. Das soll den exklusiven Einsatz in der Humanmedizin garantieren, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Die Verordnung tritt am 30. Juli 2022 in Kraft und gilt ab dem 9. Februar 2023.
Schon die EU-Tierarzneimittelverordnung, die seit dem 28. Januar 2022 zusammen mit dem neuen Tierarzneimittel-Gesetz (TAMG) gilt, schränkt den Antibiotikagebrauch bei Tieren ein (wir bereichteten). Sie enthält strengere Vorschriften über tierärztliche Verschreibungen zur Prophylaxe bakterieller Infekte. Die Bundestierärztekammer hatte schon im Frühjahr Bedenken an der Verordnung geäußert – die Sorge, dass Klein- und Heimtiere mit bakteriellen Infekten nicht mehr ausreichend behandelt werden könnten, war groß.
Welche Wirkstoffe nur noch für den Menschen erlaubt sind, regelt nun ganz konkret die neue Verordnung. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat in Abstimmung mit der WHO und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) eine Liste dieser Substanzen erstellt.
Außerdem das Antiprotozoikum Nitazoxanid und Virustatika wie Favipiravir und Molnupiravir. Die vollständige Liste findet ihr hier.
Tiermedizinische Präparate, die eine oder mehrere der gelisteten Substanzen enthalten, verlieren mit der Verordnung ihre Zulassung, neue werden nicht mehr für die Behandlung von Tieren zugelassen. Die verbotenen Antibiotika sollen aber regelmäßig geprüft und die Substanzliste entsprechend aktualisiert werden.
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