Es ist raus: Der Tarifvertrag, der die Gehälter für Tiermedizinische Fachangestellte regelt, wird erneut angepasst. Wie die Anpassungen ausfallen werden, bleibt zunächst ein Geheimnis.
Bundesweit arbeiten knapp 19.000 Tiermedizinische Fachangestellte und Auszubildende in den Tierarztpraxen und -kliniken. Viele von ihnen sind während der Pandemie an ihre Belastungsgrenzen gestoßen.
Nun wurde das Treffen der beiden verhandelnden Tarifpartner vorgezogen, da der aktuelle Tarifvertrag offiziell am 31.12.2022 endet. Auch machen der zunehmende Fachkräfteengpass in diesem Beruf, die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 und die steigende Inflationsrate es notwendig, die Gehälter für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) früher anzupassen.
In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für TFA haben sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf ein Ergebnis zur Anpassung des Gehalts-Tarifvertrags geeinigt. Nach dem ersten Treffen am 13. Juli waren die Verhandlungen letzten Dienstag fortgesetzt worden. Nun müssen noch die großen Tarifkommissionen beider Verbände dem erzielten Kompromiss bis zum 6. September zustimmen. Bis dahin ist Stillschweigen über das Ergebnis vereinbart.
Vorgesehen ist, dass der neue Tarifvertrag am 1. Oktober 2022 in Kraft tritt.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesverband Praktizierender Tierärzte.
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