Ärztliche Weiterbildungen sollten nur gefördert, honoriert und etikettiert werden, wenn sie der evidenzbasierten Medizin entsprechen. Warum ist dann die Behandlung mit Zuckerkügelchen immer noch im Katalog?
Dies geht vor allem an die Mediziner-Kollegen unter den Lesern. Aber wer auch sonst interessiert ist, nur zu: In vielen Ärztekammern in Deutschland ist es Kollegen inzwischen gelungen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. Zur Erklärung: Aufs Schild schreiben, was Ärzte in ihrer Praxis anbieten, dürfen sie nur, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben – also Allergologie oder Naturheilverfahren oder eben Homöopathie.
Die Landesärztekammern haben, jede für sich, eine Weiterbildungsordnung, in der die verschiedenen Zusatzbezeichnung gelistet sind und was man dafür tun muss. Jede einzelne muss nun auch entscheiden, ob sie die jeweiligen Weiterbildungen zulässt oder eben nicht.
Aus bekannten Gründen (kurz zusammengefasst: Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus) sollen nur die Weiterbildungen gefördert, honoriert und letztendlich etikettiert werden, die der evidenzbasierten Medizin entsprechen. Nun war Baden-Württemberg dran, das Bundesland, in dem ich praktiziere. Bisher hatten 12 von 17 LÄK diesen Entschluss gefasst. Die Bundesärztekammer hatte in ihrer Muster-WBO ebenfalls die Homöopathie herausgestrichen. Bereits im Juli hatte die Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg beschlossen, die Homöopathie aus der WBO zu nehmen.
Nun gibt es wohl eine europarechtlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung, in der alle Betroffenen befragt werden, also auch Patienten. „Allen Betroffenen ist dabei Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen.“ Wer möchte, kann unter diesem Link schreiben, was er von dem Satzungsentwurf der LÄK hält.
PS: Offener Brief des Informationsnetzwerkes Homöopathie an den Gesundheitsminister des Landes BW, Manfred Lucha – ein erklärter Befürworter der Glaubuli.
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