Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den vergangenen Jahren in Europa ausgebreitet. Auch in Deutschland sind seit September 2020 mehrere Bundesländer von der Tierseuche betroffen. Wachsamkeit ist geboten.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in den letzten Jahren zunehmend zum Problem in vielen europäischen Ländern geworden, so auch in Deutschland. Zwischenzeitlich wurden in mehreren ostdeutschen Ländern über viertausend mit ASP infizierte Wildschweine aufgefunden. Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche in der ostdeutschen Schwarzwildpopulation wurde die Infektion auch in mehreren deutschen Hausschweinebeständen nachgewiesen.
Damit die Verbreitung des Virus in Schweinehaltungen verhindert wird, hat sich in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt.
Ministerin Silke Gorißen: „Für noch mehr Schutz soll fortan eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen mit wirksamem Monitoring sorgen – sowohl in Großbetrieben als auch bei Hobbyzüchtern. Darüber hinaus sollen Blutuntersuchungen bei Tieren intensiviert werden. So können Infektionen schnellstmöglich erkannt werden.“ Gorißen weiter: „Wir appellieren zugleich weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte seien Sie weiterhin besonders wachsam und halten Sie Vorsorge, um die Ausbreitung der Tierseuche in Nordrhein-Westfalen zu verhindern.“
Bei der gemeinsamen Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Beständen handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Branche. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen hat, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union.
Über die neue gemeinsame Vereinbarung wird geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Durch regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten Tieren in Schweinehaltungen sollen zudem etwaige Infektionen schnellstmöglich erkannt und die Weiterverbreitung des Virus zwischen verschiedenen Betrieben frühestmöglich verhindert werden.
In der neuen Vereinbarung werden zudem alle Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, in ihren Haltungen aktuell erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, die ASP in ihren Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Zusätzlich stehen die Veterinärämter für alle schweinehaltenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen.
Die neue gemeinsame Erklärung findet ihr hier.
Die Viruserkrankung ist für Menschen ungefährlich, führt aber zu enormem Tierleid. Für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate bei nahezu 100 Prozent. Eine Weiterverbreitung der ASP auf die Schweinehaltung verursacht auch erhebliche Schäden für die ohnehin derzeit stark belasteten Wirtschaftszweige. Nordrhein-Westfalen verfügt nach Niedersachsen über die größte Schweinepopulation.
Die Ausbreitung der ASP kann auch durch achtsames Verhalten verhindert werden. Der Erreger kann über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. Der Verzehr von Schweinefleisch ist hierbei aber absolut unbedenklich. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann hingegen für Tiere zum Problem werden. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger monatelang infektiös bleiben. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildschweinen zu achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Landesregierung NRW.
Bildquelle: Pascal Debrunner, unsplash