Ab sofort gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Ziel des europäischen Regelwerks ist, Verbraucher besser über Inhaltsstoffe zu informieren. Das Thema betrifft Apotheker, falls sie diätische Lebensmittel, Sondennahrung oder Trinknahrung im Programm haben.
Egal, ob bei Präsenz- oder Internetapotheken: Seit 13. Dezember haben Verbraucher im Rahmen der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) neue Rechte. Bereits vor Einkäufen müssen alle Pflichtangaben auf einen Blick verfügbar sein, was zu teils aufwändigen Programmierarbeiten an Websites geführt hat. Eine verpflichtende Angabe von Nährwerten folgt später. Christian Schmidt (CSU), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, spricht von einem „Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln“. Die wichtigsten Regelungen für Apotheken
Entsprechende Angaben zur Kennzeichnung gelten nicht für Marketingaktionen – ein großes Defizit, wie Verbraucherschützer betonen. Hier steckt die LMIV mit Artikel 7 („Lauterkeit der Informationspraxis“) einen äußerst vagen Rahmen ab. Auch hat der deutsche Gesetzgeber noch keine Regelungen erlassen, wie Verstöße gegen die LMIV zu ahnden sind. Altbestände dürfen weiter abgegeben werden, neue Wareneingänge sind jedoch hinsichtlich besagter Kennzeichnungspflichten zu kontrollieren.